Jens Spahn, eine Lobbyistin und zwei Schweizer Schnösel

Das ist die Überschrift eines Artikels auf spie​gel​.de am 15.1. Da er hin­ter der Bezahlschranke steht, hier eine Zusammenfassung von apo​the​ke​-adhoc​.de:

»Berlin – Der Skandal um die Beschaffung von Schutzausrüstung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist gera­de um eine Facette rei­cher gewor­den: Wie der „Spiegel“ berich­tet, küm­mer­te sich Ressortchef Jens Spahn (CDU) per­sön­lich um das sünd­haft teu­re Angebot einer Firma aus der Schweiz. Eingefädelt hat­te die Sache dem­nach eine Lobbyistin aus München: Andrea Tandler, Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler. „Jens Spahn, eine Lobbyistin und zwei Schweizer Schnösel“ weiterlesen

Virologe über FFP2-Maskenpflicht: "Das ist Populismus und Blödsinn"

Am 15.1 ist auf abend​zei​tung​-muen​chen​.de zu lesen, was ein "Corona-Leugner" – nur um einen sol­chen kann es sich hier han­deln – mit­zu­tei­len hat:

»München – Aktionismus, Chaos, schlech­te Umsetzung: Die Entscheidung von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), ab Montag FFP2-Masken im ÖPNV und beim Einkaufen zur Pflicht zu machen, hat ihm viel Kritik ein­ge­bracht. Nun for­dert die Opposition im Landtag, die ver­schärf­te Maskenpflicht grund­sätz­lich neu zu justie­ren – und Mediziner zwei­feln am Nutzen der FFP2-Masken für Privatpersonen.

RKI empfiehlt FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung

Im Widerspruch zu der neu­en Verordnung steht, dass das Robert Koch-Institut (RKI) in sei­nen Infektionsschutzmaßnahmen (Stand 6. Januar) das Tragen von FFP2-Masken zur pri­va­ten Nutzung gar nicht emp­fiehlt. Zudem warnt es vor mög­li­chen Gesundheitsrisiken bei Lungenkranken und älte­ren Personen. Ist Söders Beschluss also gar gesundheitsgefährdend?

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Wer ist Christine Söder?

Das ist eine offe­ne Frage. Söders wird es in München mehr geben als Aschmoneits in der BRD. Also kei­ne vor­schnel­len Spekulationen, son­dern die Bitte zu recherchieren.

Klar ist, daß eine Christine Söder aus München Prokuristin der "Pfizer Consumer Healthcare GmbH" und der mit ihr ver­ban­del­ten "GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG" ist (s.u.).

Sie ist kei­nes­wegs die Ehefrau von Markus Söder, Karin Baumüller-Söder, und auch nicht bei­der Tochter, die 2000 gebo­ren wur­de, wäh­rend für Christine 1974 als Geburtsjahr ange­ge­ben wird.

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Gericht: Schüler, der die Maske verweigert, darf nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden

»HAMBURG. Wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht darf ein Schüler nicht vom Unterricht aus­ge­schlos­sen wer­den. Das hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht am Freitag ent­schie­den, wie ein Sprecher mit­teil­te (Az. 1 Bs 237/20).

Geklagt hat­te ein Oberstufenschüler einer Stadtteilschule. In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht war sein Eilantrag erfolg­los geblie­ben. Nun beschloss das Oberverwaltungsgericht, dass die Maskenpflicht nach der Senatsverordnung vom 8. Januar zwar recht­mä­ßig sei. «Derzeit feh­le es jedoch an einer gesetz­li­chen Grundlage für den auf unbe­stimm­te Zeit andau­ern­den Unterrichtsausschluss eines Schülers, der sich wei­gert, der Maskenpflicht nach­zu­kom­men», hieß es in der Mitteilung des Gerichts wei­ter. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Der Zwölftklässler hat­te sei­ner Schulleiterin am 18. Oktober schrift­lich mit­ge­teilt, dass er der Maskenpflicht nicht nach­kom­men wer­de. Die Maßnahme sei zur Minderung des Infektionsrisikos nicht geeig­net und ein unver­hält­nis­mä­ßi­ger Eingriff in die Grundrechte. Die Schulleiterin ant­wor­te­te ihm jedoch, dass er ohne ärzt­li­ches Attest das Schulgelände nicht ohne Maske betre­ten dür­fe. Wenige Tage spä­ter erschien der Jugendliche mit Maske, nahm sie aber im Unterricht ab. Daraufhin hat­te er Hausverbot an der Schule bekom­men, woge­gen er gericht­lich vor­ging. dpa« (news​4te​a​chers​.de/)

Lauterbach: Masken im Backofen dörren, bei exakt 80 Grad, aber nicht Umluft!

Bekanntlich liest KL in der Regel nur Überschriften der von ihm emp­foh­le­nen Papiere. So auch hier.

https://​twit​ter​.com/​K​a​r​l​_​L​a​u​t​e​r​b​a​c​h​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​5​0​2​4​8​8​0​4​6​5​4​7​1​8​976

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Klage gegen Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus: Weil auf „Maskenpausen“ bestanden wurde!

Das ist am 14.1. zu lesen auf labour​net​.de:

»“… am Dienstag, 19. Januar 2021 fin­det ab 9 Uhr vor dem Arbeitsgericht Herne (Schillerstraße 37–39) ein inter­es­san­ter (Güte-)Termin statt (Aktenzeichen 4 Ca 2437/20). Eine Mandantin von mir klagt gegen ihre Strafumsetzung in einem Recklinghäuser Krankenhaus. Sie wur­de aus­ge­rech­net in der jet­zi­gen Situation von der Intensivstation ver­setzt, weil sie sich für den gebo­te­nen Gesundheitsschutz der Pflegenden ein­setzt. So sind aus Gründen der Arbeitssicherheit beim (not­wen­di­gen!!) Tragen von Masken soge­nann­te „Maskenpausen“ erfor­der­lich (sie­he nur: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A4988981%2C76.html). Dies dient dem Schutz der Maskentragenden, in Krankenhäusern aber auch den Patienten, da sonst die Konzentration der Pflegenden lei­det. Weil die­se sog. Maskenpausen regel­mä­ßig nicht ein­ge­hal­ten wer­den (kön­nen), beschwer­te sie sich inner­be­trieb­lich und sach­lich. Statt die Missstände abzu­stel­len, wur­de sie des­halb versetzt…” 

Mitteilung des Anwalts am 14.1.21 per e‑mail – die unter­stüt­zen­de Gewerkschaft ver.di Mittleres Ruhrgebiet hat dazu und der Rechtslage der FFP-2-Masken einen Flyer her­aus­ge­ge­ben  (sie­he auch unser Dossier: (IG Metall zu) Gesundheitsschutz und Corona: „Arbeitgeber und Betriebsärzte schüt­zen Beschäftigte zu wenig“

Leider fin­det sich hier kein Kontakt zu dem Anwalt oder der Anwältin.

Bauwirtschaft kämpft für kostenlose FFP2-Masken und Impfung

Damit die Gewinne wei­ter spru­deln (s.u.), möch­ten die Bauunternehmen Masken, Schnelltests und Impfungen ein­set­zen, wie heu­te auf faz​.net zu lesen ist:

»Auf Baustellen soll es nach dem Willen der Unternehmen kosten­lo­se oder zumin­dest ver­bil­lig­te FFP2-Masken für die Beschäftigten geben. „Wir wer­den gemein­sam mit der Gewerkschaft und der Berufsgenossenschaft dafür kämp­fen, dass es kosten­lo­se oder zumin­dest ver­bil­lig­te FFP2-Masken über­all auf den Baustellen gibt“, sag­te der Hauptgeschäftsführer des baden-würt­tem­ber­gi­schen Bauwirtschaftsverbandes, Thomas Möller, am Donnerstag dem SWR-Radio.

Darüber hin­aus sei man gera­de dabei, Konzepte für Corona-Schnelltests zu ent­wickeln, sag­te Möller und for­der­te außer­dem, die Berufsgenossenschaft in die Überlegungen für ein Impfkonzept ein­zu­be­zie­hen. „Und wir wol­len eine Kampagne star­ten, um die Impfbereitschaft der Bauarbeiter zu erhö­hen.“ Die Unternehmen hät­ten selbst ein Interesse dar­an, die Beschäftigten zu schüt­zen. Im Fall von Infektionen auf einer Baustelle müs­se die gesam­te Truppe in Quarantäne.«

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Söder mit Berater-Vertrag für Amazon?

https://​www​.infran​ken​.de/​u​e​b​e​r​r​e​g​i​o​n​a​l​/​b​a​y​e​r​n​/​c​o​r​o​n​a​-​b​a​y​e​r​n​-​s​o​e​d​e​r​-​d​e​t​a​i​l​s​-​f​f​p​2​-​m​a​s​k​e​n​p​f​l​i​c​h​t​-​a​r​t​-​5​1​4​7​599

»Es wer­den 2,5 Millionen FFP2-Masken an Bedürftige ver­teilt… Darüber hin­aus wur­den bereits eine Million FFP2-Masken an pfle­gen­de Angehörige ver­schickt sowie zwei Millionen für Besucher an Pflege- und Altenheime geliefert.«

Siehe auch Philologenverband lässt an Lehrer ver­teil­te Masken testen – Ergebnis: MinderwertigRKI warnt vor FFP2-MaskenArbeiterwohlfahrt Westfalen warnt vor unbrauch­ba­ren Schutzmasken des BundesDiese Laschets! Großauftrag für Masken per Kungelei?

Welche Tragezeiten sind für FFP2-Masken zu beachten?

Das beant­wor­tet die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege.

»Informationen zur Tragedauer, Erholungsdauer und not­wen­di­gen Pausen für FFP2/FFP3-Masken fin­den sich in der Tabelle in Anhang 2 (Tragezeitbegrenzung) der DGUV Regel 112–190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" und bei der BAuA. Weiterhin fin­den sich Informationen in der Betriebsanleitung des Herstellers. Die maxi­ma­le Tragezeit beträgt grund­sätz­lich läng­stens 2 Stunden mit anschlie­ßen­der Mindesterholungsdauer von 30 Minuten. Bei einer FFP-Maske ohne Ausatemventil beträgt die maxi­ma­le Tragezeit läng­stens 75 Minuten mit anschlie­ßen­der Mindesterholungsdauer von 30 Minuten.«

Probleme mit Einwegmasken durch mehrfaches Tragen

So rich­tig fest­le­gen mag sich blue​win​.ch in einem Artikel mit die­sem Titel vom 10.1. nicht. Zwar lesen wir dort:

"«Gealterte Einwegmasken kön­nen mehr Fasern frei­set­zen als neue Masken», sag­te Robert Landsiedel, stell­ver­tre­ten­der Vorsitzender der Gesellschaft für Toxikologie (GT), der dpa. Die Fasern gelang­ten zwar in der Regel nicht in die tie­fe­ren Atemwege und könn­ten daher dort auch kei­ne schäd­li­che Wirkung ent­fal­ten. «Sie kön­nen jedoch mög­li­cher­wei­se die Haut, die Schleimhäute und die obe­ren Atemwege reizen.»

Mehrere Lagen von Mikrofasern
Die von vie­len Menschen genutz­ten Einwegmasken bestehen zumeist aus meh­re­ren Lagen von Mikrofasern aus Kunststoff, in der Regel Polypropylen, das aus Rohöl gewon­nen wird." „Probleme mit Einwegmasken durch mehr­fa­ches Tragen“ weiterlesen