Dies Studie hat es in sich. Ähnlich wie die meisten von Lauterbach und Drosten zitierten ist sie noch nicht peer-reviewed. Sie wurde am 6.5. auf dem Preprint-Server des BMJ (früher British Medical Journal) veröffentlicht und trägt den schwerfälligen Titel "Die Leistungsfähigkeit des SARS-CoV‑2 RT-PCR-Tests als Werkzeug zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in der Bevölkerung: Eine Übersicht der RT-PCR-Testergebnisse von Routinelaboren aus der Region Münster, Deutschland". In der Zusammenfassung heißt es: „Nur 40 Prozent der positiv Getesteten in Münster waren potentiell infektiös“ weiterlesen
Warum wird noch mal massenhaft getestet?
Millionen von Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, werden inzwischen meist verpflichtend "auf das Coronavirus getestet". Was geschieht da eigentlich? Zu den vorgeschriebenen Maßnahmen sagt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP):
»Die Lolli-Tests werden uns dabei helfen, Infektionen frühzeitiger als mit Selbsttests zu entdecken und Infektionsketten von vornherein in Schulen zu unterbrechen.«
Bekanntlich werden die extrem seltenen positiven Ergebnisse dabei noch einmal einem PCR-Test unterzogen. Was dabei ermittelt wird, erklärt das RKI:
»Im Gegensatz zu replikationsfähigem Virus ist die RNA von SARS-CoV‑2 bei vielen Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mittels PCR-Untersuchung nachweisbar. Diese positiven PCR- Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen.«
Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR-Test kann Infektiosität nicht nachweisen
Im "Leitfaden zu Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19" der schwedischen Gesundheitsbehörde heißt es:
»Die Gesundheitsbehörde hat nationale Kriterien zur Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19 entwickelt.
Die PCR-Technologie, die in Tests zum Nachweis von Viren verwendet wird, kann nicht zwischen Viren unterscheiden, die in der Lage sind, Zellen zu infizieren, und Viren, die vom Immunsystem unschädlich gemacht wurden, und daher können diese Tests nicht verwendet werden, um festzustellen, ob jemand infektiös ist oder nicht.
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"Tagesschau": Unterschied zwischen positivem PCR-Test und einer tatsächlichen Erkrankung
Diese bahnbrechende Erkenntnis gilt aber nur für Tests nach der Impfung, sagt der Experte:
Quelle: youtube.com (26.4.)
SARS-CoV‑2 und die Schulen – Was sagen die Daten?
Mit dieser Frage beschäftigen sich im "Hessischen Ärzteblatt" Prof. Dr. med. Ursel Heudorf. ehem. stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main, und Prof. Dr. Dr. med. René Gottschalk, der jetzige Leiter. Ihr Fazit: Macht die Schulen auf, vergeßt die Schnelltests!
»Immer noch wird – ohne belastbare Daten – die Befürchtung (und Behauptung) geäußert, dass Kinder die Treiber der SARSCoV-2-Pandemie sind und Schulen besondere Verbreitungsherde darstellen. Dies wird jetzt auch mit den gestiegenen Zahlen im Zusammenhang mit dem Schulstart nach den Osterferien begründet. Es lohnt jedoch ein genauerer Blick auf die Daten und die Begleitumstände.« „SARS-CoV‑2 und die Schulen – Was sagen die Daten?“ weiterlesen
PROF. DROSTEN-GUTACHTEN RECHNET MIT „QUERDENKER:INNEN“-FAKES AB
Es ist bei den "Volksverpetzern" üblich, fehlende Fakten mit Großbuchstaben zu kaschieren. Unter dem genannten Titel ist am 7.5. von ihrem Chefaufklärer Thomas Laschyk in gewohnter Sachlichkeit zu lesen:
»Die Corona-Pandemie führt bei vielen Personen, die im Sumpf von Desinformation und Fake News versinken, regelmäßig zu absurden, aber oft auch ekelerregenden Stilblüten. Da halten sich die Pandemie-Leugner:innen für Sophie Scholl, sie fantasieren tote Kinder oder alle paar Monate ein „Ermächtigungsgesetz“ herbei. Besonders absurd wird es vor Gericht, wo sie teilweise abenteuerliche Dinge behaupten.
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Ab heute heißt es: Vorsicht vor Geimpften!
Zahlreiche Altenheime wurden in den letzten Wochen unter Quarantäne gestellt, weil es auch nach der zweiten Impfung zu vielen Corona-Fällen gekommen war. Das hatten PCR-Tests ergeben. Ab heute dürfen Geimpfte ohne Tests ihre Freiheiten genießen. Sie dürfen also, mit Maske und Abstand, versteht sich, zum Friseur oder in den Zoo und sogar shoppen. Das gemeinsame Abendessen im Heim steht hingegen noch unter dem Vorbehalt einer 90-Prozent-Impfquote.
Ab heute sind sie per Verordnung für nicht mehr infektiös erklärt. Wie es dazu kommt, erklärt ganz unvoreingenommen Dr. Hans‑J. Schrörs, Facharzt für Allgemeinmedizin und Projektleiter der "Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin" (GZIM):
Drosten-Gutachten zum PCR-Test lässt Fragen offen
Drostens Gutachten im "Bahner-Prozeß"
Bekanntlich hatte das Amtsgericht Heidelberg Christian Drosten in einem Verfahren von RA Bahner aufgefordert, ein schriftliches Sachverständigengutachten zum PCR-Test einzureichen (s. Drosten lässt Gericht schmoren).
Frau Bahner hat nun dieses Gutachten und ihre Antwort veröffentlicht:
Patent für PCR-Tests auf SARS-CoV1, SARS-CoV2, SARS-CoV3 aus dem Jahr 2008?
Hier ist deepl.com sprachlich überfordert und ich inhaltlich. Kann jemand das fachlich beurteilen?
Auf patents.google.com findet sich ein Eintrag, aus dem deepl.com dies zu übersetzen versucht:
»Die Erfindung betrifft ein Doppelplasmid-Expressionssystem, das in der Lage ist, ein virusähnliches Partikel zu produzieren, das Großfragment-RNA enthält, und das auf das Gebiet der Biotechnologie gehört…
„Patent für PCR-Tests auf SARS-CoV1, SARS-CoV2, SARS-CoV3 aus dem Jahr 2008?“ weiterlesen