Nur 40 Prozent der positiv Getesteten in Münster waren potentiell infektiös

Dies Studie hat es in sich. Ähnlich wie die mei­sten von Lauterbach und Drosten zitier­ten ist sie noch nicht peer-review­ed. Sie wur­de am 6.5. auf dem Preprint-Server des BMJ (frü­her British Medical Journal) ver­öf­fent­licht und trägt den schwer­fäl­li­gen Titel "Die Leistungsfähigkeit des SARS-CoV‑2 RT-PCR-Tests als Werkzeug zum Nachweis einer SARS-CoV-2-Infektion in der Bevölkerung: Eine Übersicht der RT-PCR-Testergebnisse von Routinelaboren aus der Region Münster, Deutschland". In der Zusammenfassung heißt es: „Nur 40 Prozent der posi­tiv Getesteten in Münster waren poten­ti­ell infek­ti­ös“ weiterlesen

Warum wird noch mal massenhaft getestet?

Millionen von Menschen, vor allem Kinder und Jugendliche, wer­den inzwi­schen meist ver­pflich­tend "auf das Coronavirus gete­stet". Was geschieht da eigent­lich? Zu den vor­ge­schrie­be­nen Maßnahmen sagt NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP):

»Die Lolli-Tests wer­den uns dabei hel­fen, Infektionen früh­zei­ti­ger als mit Selbsttests zu ent­decken und Infektionsketten von vorn­her­ein in Schulen zu unterbrechen.«

Bekanntlich wer­den die extrem sel­te­nen posi­ti­ven Ergebnisse dabei noch ein­mal einem PCR-Test unter­zo­gen. Was dabei ermit­telt wird, erklärt das RKI:

»Im Gegensatz zu repli­ka­ti­ons­fä­hi­gem Virus ist die RNA von SARS-CoV‑2 bei vie­len Patienten noch Wochen nach Symptombeginn mit­tels PCR-Untersuchung nach­weis­bar. Diese posi­ti­ven PCR- Ergebnisse sind jedoch nicht mit Ansteckungsfähigkeit gleichzusetzen.«

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Schwedische Gesundheitsbehörde: PCR-Test kann Infektiosität nicht nachweisen

Im "Leitfaden zu Kriterien für die Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19" der schwe­di­schen Gesundheitsbehörde heißt es:

»Die Gesundheitsbehörde hat natio­na­le Kriterien zur Beurteilung der Infektionsfreiheit bei Covid-19 entwickelt.

Die PCR-Technologie, die in Tests zum Nachweis von Viren ver­wen­det wird, kann nicht zwi­schen Viren unter­schei­den, die in der Lage sind, Zellen zu infi­zie­ren, und Viren, die vom Immunsystem unschäd­lich gemacht wur­den, und daher kön­nen die­se Tests nicht ver­wen­det wer­den, um fest­zu­stel­len, ob jemand infek­ti­ös ist oder nicht. 

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SARS-CoV‑2 und die Schulen – Was sagen die Daten?

Mit die­ser Frage beschäf­ti­gen sich im "Hessischen Ärzteblatt" Prof. Dr. med. Ursel Heudorf. ehem. stell­ver­tre­ten­de Leiterin des Gesundheitsamts Frankfurt am Main, und Prof. Dr. Dr. med. René Gottschalk, der jet­zi­ge Leiter. Ihr Fazit: Macht die Schulen auf, ver­geßt die Schnelltests!

»Immer noch wird – ohne belast­ba­re Daten – die Befürchtung (und Behauptung) geäu­ßert, dass Kinder die Treiber der SARSCoV-2-Pandemie sind und Schulen beson­de­re Verbreitungsherde dar­stel­len. Dies wird jetzt auch mit den gestie­ge­nen Zahlen im Zusammenhang mit dem Schulstart nach den Osterferien begrün­det. Es lohnt jedoch ein genaue­rer Blick auf die Daten und die Begleitumstände.« „SARS-CoV‑2 und die Schulen – Was sagen die Daten?“ weiterlesen

PROF. DROSTEN-GUTACHTEN RECHNET MIT „QUERDENKER:INNEN“-FAKES AB

Es ist bei den "Volksverpetzern" üblich, feh­len­de Fakten mit Großbuchstaben zu kaschie­ren. Unter dem genann­ten Titel ist am 7.5. von ihrem Chefaufklärer Thomas Laschyk in gewohn­ter Sachlichkeit zu lesen:

»Die Corona-Pandemie führt bei vie­len Personen, die im Sumpf von Desinformation und Fake News ver­sin­ken, regel­mä­ßig zu absur­den, aber oft auch ekel­er­re­gen­den Stilblüten. Da hal­ten sich die Pandemie-Leugner:innen für Sophie Scholl, sie fan­ta­sie­ren tote Kinder oder alle paar Monate ein „Ermächtigungsgesetz“ her­bei. Besonders absurd wird es vor Gericht, wo sie teil­wei­se aben­teu­er­li­che Dinge behaupten. 

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Ab heute heißt es: Vorsicht vor Geimpften!

Zahlreiche Altenheime wur­den in den letz­ten Wochen unter Quarantäne gestellt, weil es auch nach der zwei­ten Impfung zu vie­len Corona-Fällen gekom­men war. Das hat­ten PCR-Tests erge­ben. Ab heu­te dür­fen Geimpfte ohne Tests ihre Freiheiten genie­ßen. Sie dür­fen also, mit Maske und Abstand, ver­steht sich, zum Friseur oder in den Zoo und sogar shop­pen. Das gemein­sa­me Abendessen im Heim steht hin­ge­gen noch unter dem Vorbehalt einer 90-Prozent-Impfquote.

Ab heu­te sind sie per Verordnung für nicht mehr infek­ti­ös erklärt. Wie es dazu kommt, erklärt ganz unvor­ein­ge­nom­men Dr. Hans‑J. Schrörs, Facharzt für Allgemeinmedizin und Projektleiter der "Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin" (GZIM):

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Patent für PCR-Tests auf SARS-CoV1, SARS-CoV2, SARS-CoV3 aus dem Jahr 2008?

Hier ist deepl​.com sprach­lich über­for­dert und ich inhalt­lich. Kann jemand das fach­lich beurteilen?

Auf patents​.goog​le​.com fin­det sich ein Eintrag, aus dem deepl​.com dies zu über­set­zen versucht:

»Die Erfindung betrifft ein Doppelplasmid-Expressionssystem, das in der Lage ist, ein virus­ähn­li­ches Partikel zu pro­du­zie­ren, das Großfragment-RNA ent­hält, und das auf das Gebiet der Biotechnologie gehört… 

„Patent für PCR-Tests auf SARS-CoV1, SARS-CoV2, SARS-CoV3 aus dem Jahr 2008?“ weiterlesen