corodok-Treffen am Sonntag, dem 2. April, in Berlin

Die Rück­mel­dun­gen zur Fra­ge nach dem Ter­min waren wider­sprüch­lich und auch nicht sehr zahl­reich. Kurz­zei­tig habe ich über­legt, das Tref­fen lie­ber auf einen Monat spä­ter zu ver­le­gen, weil das Wet­ter in Ber­lin gera­de noch recht win­ter­lich ist.

Nun also die selbst­herr­li­che Ent­schei­dung, wir machen es am 2. April. Den Ort müs­sen wir noch klä­ren, gut wäre näm­lich eine über­dach­te Rück­zugs­mög­lich­keit, wenn auch der Ort des zwei­ten Tref­fens damals fast ide­al war.

»Als Beweis, dass Corona-Maßnahmen keine Wirkung oder mehr Schaden als Nutzen haben, dient Schweden nicht.«

"Fak­ten­che­cker" Oli­ver Klein kommt auf zdf​.de am 9.3.23 ganz schön ins Schwit­zen. Unter der Über­schrift "Über­sterb­lich­keit in der EU: War Schwe­dens Coro­na-Son­der­weg doch rich­tig?", gibt er sich reich­lich Mühe, die Fra­ge ver­nei­nen zu kön­nen. Mit mäßi­gem Erfolg:

»… Neue Zah­len des schwe­di­schen Sta­tis­tik­amts SCB schei­nen Schwe­den und sei­nen Son­der­weg in der Pan­de­mie doch noch zu bestä­ti­gen: In der Gesamt­schau hat­te das Land in den Coro­na-Jah­ren 2020 bis 2022 den Daten zufol­ge die nied­rigs­te Über­sterb­lich­keits­ra­te der EU. Die durch­schnitt­li­che Zahl der Todes­fäl­le pro Jahr war in Schwe­den gegen­über den vor­an­ge­gan­ge­nen drei Jah­ren um 4,4 Pro­zent gestie­gen. In allen ande­ren EU-Staa­ten war die Über­sterb­lich­keit höher: In Nor­we­gen gab es 5 Pro­zent, in Deutsch­land 8,6 und in Bul­ga­ri­en sogar fast 20 Pro­zent mehr Todes­fäl­le… „»Als Beweis, dass Coro­na-Maß­nah­men kei­ne Wir­kung oder mehr Scha­den als Nut­zen haben, dient Schwe­den nicht.«“ weiterlesen

Jetzt macht Frau Kießling die Gesetze. "Maßnahmen" mit Ewigkeitswert

So funk­tio­niert heut­zu­ta­ge markt­kon­for­me Demo­kra­tie (A. Mer­kel). Wir haben schon erlebt, daß Minis­te­ri­en die For­mu­lie­rung von Geset­zen zu Kanz­lei­en von Kon­zer­nen aus­ge­la­gert haben. Vor­ge­legt wur­den sie dann aber wenigs­tens von den Res­sorts oder von Par­tei­en. Geht es nach den AutorIn­nen die­ses Buches, dann wird das Ver­fah­ren end­gül­tig und unge­schminkt privatisiert.

nomos​-eli​bra​ry​.de

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Patientendaten für die Industrie – teilweise ohne Widerspruchsrecht

Es geht bei den Plä­nen Lau­ter­bachs um weit mehr als indi­vi­du­el­le Per­so­nen­da­ten. Das erklärt unter obi­gem Titel ein Arti­kel auf welt​.de am 9.3.23 (Bezahl­schran­ke). Es heißt dort:

»Nach lan­gem Still­stand will Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach (SPD) mit zwei Geset­zen die Digi­ta­li­sie­rung im Gesund­heits­we­sen ent­schei­dend vor­an­brin­gen. Am Don­ners­tag skiz­zier­te er in Ber­lin Eck­punk­te der geplan­ten Gesetzentwürfe.

So soll bis Ende 2024 die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te für alle gesetz­lich Ver­si­cher­ten ein­ge­rich­tet und zu Beginn des Jah­res das E‑Rezept „ver­bind­li­cher Stan­dard“ wer­den. Auch ist vor­ge­se­hen, dass künf­tig mehr Pati­en­ten­da­ten gesam­melt, mit­ein­an­der ver­knüpft und der For­schung sowie der for­schen­den Indus­trie zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Dies soll unter ande­rem ver­hin­dern, dass Phar­ma­un­ter­neh­men wie Biontech in ande­re Län­der abwan­dern „Pati­en­ten­da­ten für die Indus­trie – teil­wei­se ohne Wider­spruchs­recht“ weiterlesen