Doch, das hat mit dem Thema zu tun. Schließlich sind Überwachung und Zertifikate ein Kernstück der Coronapolitik. In diesem Sinne müßte das Urteil des EuGH ein Warnsignal für die Bundesregierung sein. Man darf allerdings zweifeln, daß sie den Schuß gehört hat. Auf faz.net ist unter genanntem Titel am 20.9. zu lesen:
»Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. „Anlasslose Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig“ weiterlesen