Holder Knabe im lockigen Haar: Pandemie ist vorbei

Videoquelle: youtube.com

tagesspiegel.de (26.12.22)

»Der Leiter der Virologie an der Charité geht davon aus, dass die Immunität in Deutschland nach dem Winter belastbar sein wird. Die Corona-Maßnahmen verteidigt Drosten. „Holder Knabe im lockigen Haar: Pandemie ist vorbei“ weiterlesen

Mit Gesichtserkennung gegen unliebsame Konzertbesucher

Sollte in dem Bericht auf zei​tung​.faz​.net vom 24.12.22 (Bezahlschranke) Empörung mit­schwin­gen, so wäre sie gekün­stelt. Schließlich wur­den hier­zu­lan­de Zertifikate, die die Gesinnung beur­kun­den soll­ten, über einen lan­gen Zeitraum ein­ge­setzt, und sie sind noch nicht abge­schafft. Man liest:

»Das „Christmas Spectacular“ in der New Yorker Radio City Music Hall ist eine Institution in der Weihnachtszeit. Die Show mit den Rockettes, einer rie­si­gen Gruppe von Tänzerinnen, die sich syn­chron bewe­gen, gehört für vie­le Touristen zum Pflichtprogramm. Aber kürz­lich wur­de einer Anwältin aus New Jersey, die mit ihrer Tochter und deren Freundinnen kam, der Zutritt ver­wehrt. Die Begründung klingt aben­teu­er­lich: Wie die „New York Times“ berich­tet, stand die Frau auf einer „Ausschlussliste für Anwälte“ und fiel damit unter eine neue Politik, die MSG Entertainment, der Betreiber der Radio City Music Hall und ande­rer bekann­ter Veranstaltungsorte wie des Madison Square Garden, seit eini­gen Monaten hat. „Mit Gesichtserkennung gegen unlieb­sa­me Konzertbesucher“ weiterlesen

Giffey: Vielleicht nicht ganz 2023 mit Maskenpflicht. 0,14 Prozent "Coronatote" in fast drei Jahren

Vielen Menschen in Berlin ist ohne­hin egal, ob der Senat irgend­wel­che Vorschriften ver­län­gert oder was auf ber​lin​.de zu lesen ist:

»In der Fassung der Dritten Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung

Vom 13. Dezember 2022

Auf Grund des § 2 Satz 1 und 2 des Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetzes vom 1. Februar 2021 (GVBl. S. 102) und § 32 Satz 1 und 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28b Absatz 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Oktober 2022 (BGBl. II S. 539) geän­dert wor­den ist, sowie § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. März 2022 (BGBl. I S. 478) geän­dert wor­den ist, ver­ord­net der Senat:..« „Giffey: Vielleicht nicht ganz 2023 mit Maskenpflicht. 0,14 Prozent "Coronatote" in fast drei Jahren“ weiterlesen