Hier kann das Urteil des Gerichts nachgelesen werden. Wegen nicht vorhandener Sprachkenntnisse sei an dieser Stelle verwiesen auf die Darstellung und Interpretation des Urteils auf tkp.at, wo der Tenor so zitiert wird:
»„Auf der Grundlage der derzeit verfügbaren wissenschaftlichen Beweise ist dieser Test [der RT-PCR-Test] an und für sich nicht in der Lage, zweifelsfrei festzustellen, ob die Positivität tatsächlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus entspricht, und zwar aus mehreren Gründen, von denen zwei von vorrangiger Bedeutung sind: Die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der Anzahl der verwendeten Zyklen ab; die Zuverlässigkeit des Tests hängt von der vorhandenen Viruslast ab.