LAG Düsseldorf zu genommenem Urlaub:
Eine Covid19-Infek­tion ist noch keine Krankheit

»Wer wäh­rend des geneh­mig­ten Urlaubs eine Quarantäneanordnung erhält, bekommt die Urlaubstage ohne eine ärzt­li­che Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht nach­ge­währt. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf ent­schie­den (Urt. v. 15.10.2021, Az. 7 Sa 857/21). Das Gericht liegt damit auf einer Linie mit eini­gen Arbeitsgerichten (ArbG Bonn, Urt. v. 07.07.2021, Az. 2 Ca 504/21ArbG Neumünster, Urt. v. 03.08.2021, Az. 3 Ca 362 b/21). „LAG Düsseldorf zu genom­me­nem Urlaub:
Eine Covid19-Infek­tion ist noch kei­ne Krankheit“
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