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Testnachweise der Hochschulen gelten nicht für die Kneipe
Erfurt (dpa/th) – Wer sich als Studierender ab sofort kostenfrei bei einer der Thüringer Hochschulen auf Corona testen lässt, kann das Testzertifikat nur im Hochschulbereich nutzen. Die Dokumente könnten von Ungeimpften nicht als Testnachweis genutzt werden, um zum Beispiel in Cafés zu gelangen, die Besucher nach der 3G-Regel einlassen, sagte ein Sprecher des Thüringer Wirtschaftsministeriums am Donnerstag in Erfurt. Sie seien nur dazu da, um Zugang zu Vorlesungen, Prüfungen und ähnlichen Veranstaltungen zu bekommen. „Rad-ab-Ramelow“ weiterlesen