In seinem Lagebericht vom 5.10. heißt es:
»Insgesamt haben 77,8 % der Bevölkerung mindestens eine Impfung gegen COVID-19 bekommen.5 76,2 % wurden bereits vollständig gegen COVID-19 geimpft.6 62,1 % haben eine Auffrischimpfung erhalten.7
6 Nach Vorgaben für die Impfdatenübermittlung ist jede Zweitimpfung oder eine Impfung nach Genesung mit dem Code als vollständige Impfung zu übermitteln. Eine Impfung mit dem Janssen-Impfstoff wird als Erstimpfung codiert und übermittelt, aber ebenfalls als vollständig gewertet.«
Nun gilt aber laut Paragraf 22a des Infektionsschutzgesetzes, was br.de am 1.10. richtig benennt (und alle wissen):
»"Vollständig geimpft": Ab 1. Oktober drei Corona-Impfungen nötig
Bis zum 30. September reichen zwei Corona-Impfungen, um als vollständig geimpft zu gelten. Ab dem 1. Oktober sind dafür drei Impfdosen notwendig…« „So lügt sich das RKI in die Tasche“ weiterlesen