Herumreiten auf der Doktorarbeit von Christian Drosten

Aus gege­be­nem Anlaß sei wie­der­holt, was hier im Juli bereits dar­ge­stellt wurde:

Die wich­tig­sten Einwände gegen das Herumreiten auf der Doktorarbeit von Christian Drosten lauten:

    • Es han­delt sich um ein Ersatzthema.
    • Bei einer deut­schen Universität sind Manipulationen nicht vorstellbar.
    • Eine Dissertation bei MedizinerInnen ist ohne­hin belanglos.

Beginnen wir mit dem zwei­ten Punkt und erin­nern uns an die Plagiatsfälle Guttenberg, Koch-Mehrin, Steffel oder Schavan. Den Damen und Herren wur­de der Doktorgrad aberkannt. Frau von der Leyen ent­ging dem, weil die Hochschule bei den Plagiaten kei­ne Täuschungsabsicht erken­nen wollte.

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Will Plagiatsjäger sein Geschäft ankurbeln?

Hier wur­de mehr­fach über jähe Positionsänderungen auf pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com in Sachen Drosten-Dissertation berich­tet. Inzwischen ver­dich­tet sich der Eindruck, daß es dem Betreiber Stefan Weber wohl vor­nehm­lich um PR für sein Unternehmen geht. Das sei ihm gegönnt, denn ab und zu kommt es dabei auch zu Erkenntnissen. Auf Telepolis erfährt man von ihm heu­te etwa:

»Zu dem Zeitpunkt der Recherche war die Doktorarbeit von Christian Drosten zwar schon ent­lehn­bar [so im Original, womög­lich öster­rei­chisch, AA], aber sie war noch ganz tau­frisch. Sie wur­de in der Tat erst im Jahr 2020 pro­du­ziert und in die Bibliotheken auf­ge­nom­men, sowohl an der Universität Frankfurt am Main, an der Herr Drosten im Jahr 2003 pro­mo­viert wur­de, als auch in der Deutschen Nationalbibliothek…

All dies ver­wun­dert bei einer Dissertation aus dem Jahr 2001 und gibt Anlass für Verschwörungstheorien. Eine Dissertation kann doch nicht knapp 20 Jahre spä­ter neu gedruckt und abge­ge­ben wer­den? Sind die Exemplare von 2020 und 2001 voll­kom­men iden­tisch? Wo sind die alten Exemplare geblie­ben? Gab es sie überhaupt?«

Mit den Verschwörungstheoretikern rech­net er dann ab:

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pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com kommt doch ins Grübeln

Ein wenig ist es wie bei Christian Drosten selbst: Was ich vor fünf Minuten gesagt habe, kann durch­aus im Gegensatz ste­hen zu dem, was ich jetzt erklä­re. War auf pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com noch gestern zu lesen "Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen", so ist dort heu­te zu vernehmen:

»Christian Drosten publi­zier­te drei Papers zum Thema der Dissertation mit Ko-Autoren. In der Dissertation, die auf den Papers basiert, muss­te er aber ange­ben, die gesam­te Arbeit "ohne son­sti­ge Hilfe selbst durch­ge­führt" zu haben. Also: Entweder ist die­se "ehren­wört­li­che Erklärung" falsch, oder die in den Papers ange­ge­be­nen Autoren haben alle­samt den Rang einer Ehrenautorschaft. Das wäre laut DFG-Kodex wis­sen­schaft­li­ches Fehlverhalten, übri­gens nor­miert seit 1998. Eine drit­te Möglichkeit wäre, dass die drei Papers gar nichts mit der Dissertation zu tun haben. Nun, dann wäre die Argumentation der Universität Frankfurt ungül­tig, dass die Ergebnisse der Dissertation in drei Papers ver­öf­fent­licht wurden.

Eine Schieflage: Gutachter beur­tei­len ihre eige­nen Arbeiten

Das größ­te Kuriosum einer medi­zi­ni­schen Promotionsschrift Drostenscher Art ist aber wohl, dass Begutachter ihre eige­nen Arbeiten bewer­ten (ähn­lich hier). Der Erstgutachter der Dissertation von Christian Drosten, W. K. Roth, war auch Ko-Autor aller drei Papers, die die Basis der Dissertation bil­de­ten, in einem Fall sogar Erstautor.

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Drosten-Dissertation: Zu "drei Teilaufsätzen" und einem "Wasserschaden"

Da es Nachfragen gab zu den drei Teilaufsätzen, die die Goethe-Universität in einer ihrer Varianten zur Dissertation von C. Drosten für die Veröffentlichung hält, sei­en die­se hier noch ein­mal genannt:

Drosten C, Seifried E, Roth WK. TaqMan 5'-nuclease human immu­n­ode­fi­ci­en­cy virus type 1 PCR assay with pha­ge-packa­ged com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol for high-through­put blood donor scree­ning. J Clin Microbiol 2001;39(12):4302–8.

Roth WK, Buhr S, Drosten C, Seifried E. NAT and viral safe­ty in blood trans­fu­si­on. Vox Sang 2000;78 Suppl 2(257–9).

Drosten C, Weber M, Seifried E, Roth WK. Evaluation of a new PCR assay with com­pe­ti­ti­ve inter­nal con­trol sequence for blood donor screening.
Transfusion 2000;40(6):718–24.

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DNB-Sprecher: Drosten-Dissertation keine drei Aufsätze

Dafür ist pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com dann doch wie­der gut. Dort wird der Pressesprecher der Deutschen Nationalbibliothek so zitiert:

»Auf mei­nen Hinweis, dass die Dissertation nicht aus den drei Einzelveröffentlichungen bestehe, son­dern eine eigen­stän­di­ge Schrift sei, prä­zi­sier­te der Pressesprecher:

"Sie haben Recht und ich bit­te inso­weit um Entschuldigung: Es han­delt sich aus­weis­lich des gescann­ten Inhaltsverzeichnisses der bei uns in den Bestand auf­ge­nom­me­nen Veröffentlichung anschei­nend nicht um drei Aufsätze. Ich habe heu­te früh nicht in das Inhaltsverzeichnis hin­ein­ge­schaut, das aber jetzt nach­ge­holt. Auch die UB Frankfurt hat übri­gens das Inhaltsverzeichnis gescannt. Sie fin­den es auch dort am Katalogeintrag: https://​hds​.hebis​.de/​u​b​f​f​m​/​R​e​c​o​r​d​/​H​E​B​4​6​5​0​7​8​648
Eine ver­öf­fent­lich­te Dissertation fällt grund­sätz­lich unter die Ablieferungspflicht an die Deutsche Nationalbibliothek.

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Drosten-Dissertation: Zusammenfassung des Standes

Es soll hier nicht um die fach­li­che Bewertung des­sen gehen, was als Dissertation von Christian Drosten ange­se­hen wird. Thema soll sein, was unter die­ser Dissertation zu ver­ste­hen ist, und vor allem, wann sie ver­öf­fent­licht wurde.

In zwei Lebensläufen Drostens wer­den die Jahre 2000 und 2003 für die Promotion genannt (vgl. Drosten-Dissertation unter Verschluß?). In den Medien wird über­wie­gend das Jahr 2003 verwendet.

Gesicherte Erkenntnis scheint zu sein: Christian Drosten leg­te 2001 an der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main eine Dissertation "Aus dem Institut für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie des DRK Hessen" vor. Sie trägt den Titel "Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV‑1 und HBV zur Blutspendertestung". Zu die­sem Zeitpunkt arbei­te­te Drosten bereits am Bernhard-Nocht-Institut in Hamburg. Welche Verbindung er zum DRK Hessen hat­te, wird nicht deutlich.

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pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com läßt sich einlullen

Wer hät­te gedacht, daß sich ein "Plagiatsjäger" so ein­fach über­re­den läßt?

pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com mel­det heu­te "'Publikationskrimi' um die Doktorarbeit des Star-Virologen Christian Drosten: DNB-Pressesprecher löst das Rätsel" und sitzt damit einer hier seit lan­gem auf­ge­deck­ten Fehlinformation der Goethe-Universität auf.

»Viertes Update, 12.10.2020, 10:00 Uhr: Das Publikationsrätsel ist gelöst. Herrn Drosten ist kein schuld­haf­tes Verhalten oder Fehlverhalten vor­zu­wer­fen: Aus der Tatsache, dass bis 2020 kei­ne Exemplare sei­ner Dissertation öffent­lich zugäng­lich waren, folgt näm­lich nicht, dass Herr Drosten anläss­lich sei­ner Promotion 2003 kei­ne Pflichtexemplare an die Universität abge­lie­fert hat. 

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Tips für den Umgang mit der Drosten-Dissertation

In einer Denkschrift "Sicherung guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus dem Jahr 1997 wird ausgeführt:

»Regeln guter wis­sen­schaft­li­cher Praxis sol­len – all­ge­mein und nach Bedarf spe­zi­fi­ziert für die ein­zel­nen Disziplinen – Grundsätze ins­be­son­de­re für die fol­gen­den Themen umfassen:…
– alle Ergebnisse kon­se­quent selbst anzuzweifeln,
– strik­te Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren…

Die für das Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wis­sen­schaft­li­chen Fehlverhaltens auf­zu­stel­len­den Regeln… soll­ten… zweck­mä­ßi­ger­wei­se ein abge­stuf­tes Verfahren vorsehen.

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"Skandal der Universität Frankfurt – oder am Ende doch von jemand anderem"

pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com ist ein wenig rat­los, was die Dissertation von C. Drosten angeht. Es wird zitiert aus der Vorschrift der Deutschen Nationalbibliothek:

»Online-Veröffentlichungen müs­sen grund­sätz­lich an uns abge­lie­fert wer­den. Erscheint eine Hochschulschrift mit iden­ti­schem Inhalt auch in kör­per­li­cher Form, neh­men wir nur die Online-Ausgabe in unse­re Sammlungen auf. Wird sie mit abwei­chen­dem Inhalt oder aus­schließ­lich in kör­per­li­cher Form ver­brei­tet, sind davon zwei Pflichtexemplare abzu­lie­fern. Die Auflagenhöhe ist dabei uner­heb­lich.«

und wei­ter ausgeführt:

»Das heißt: Unter der Voraussetzung, dass Herr Drosten völ­lig kor­rekt gehan­delt hat, müss­ten vier Dinge zusam­men­ge­kom­men sein:

      1. Zwei Pflichtexemplare für die DNB wur­den nie an die­se über­mit­telt oder sind sonst­wie ver­lo­ren gegangen.
      2. Es gab nie einen Katalogeintrag zur Dissertation, weder in Frankfurt noch in der DNB, sie war also bis 2020 nicht der Öffentlichkeit zugänglich.
      3. Es gab irgend­wann (vor eini­gen Jahren?) einen Wasserschaden am Standort der Exemplare oder des Exemplars in Frankfurt, der die­se oder die­ses unbe­nutz­bar mach­te. Man ist aber auch dann nicht auf die Idee gekom­men, die Punkte 1 und 2 zu kor­ri­gie­ren (wich­tig!).
      4. Die Scans aus dem Jahr 2020 wur­den nicht von einem Mängelexemplar angefertigt.
        Das gan­ze ist also ein Skandal der Universität Frankfurt – oder am Ende doch von jemand ande­rem. Ich bin nach vie­len Stunden Recherche so schlau wie ganz zu Beginn.«

Zum angeb­li­chen Wasserschaden könn­te er hier fün­dig wer­den: Drosten-Dissertation: Wenigstens den Wasserschaden gab es

Drosten-Dissertation: Goethe-Uni sollte sich ein Beispiel nehmen an FU Berlin

Die Freie Universität (FU) Berlin hat­te bekannt­lich Familienministerin Franziska Giffey wegen ihrer pla­gi­ats­be­haf­te­ten Promotion nur eine Rüge erteilt. Darauf hat­te es erheb­li­che Proteste gege­ben. Nun hat sie ein Gutachten in Auftrag gege­ben, um zu klä­ren, ob die­ses Verfahren recht­mä­ßig war. Siehe dazu den Artikel "Kommt jetzt das Nachspiel für Franziska Giffey?" auf faz.de am 5.1.0.

Auch zur Dissertation von Christian Drosten an der Frankfurter Goethe-Universität gibt es erheb­li­chen juri­sti­schen Klärungsbedarf (sie­he dazu die Beiträge auf die­sem Blog mit dem Suchwort "Dissertation"). Es geht nicht zuletzt um das Thema, das laut FAZ "der Plagiatsexperte und Rechtslehrer Gerhard Dannemann" im Fall Giffey anspricht:

»Er ver­mu­tet, dass die Vorschriften über die Rücknahme eines rechts­wid­ri­gen Verwaltungsaktes bemüht wer­den würden. «