In einer Ausgabe ihrer "Praxisnachrichten" vom 16.12. informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung, daß jede Erkältung als "Coronafall" abgerechnet werden kann:
»Um den erhöhten Behandlungsaufwand infolge von Corona zu erfassen und damit dieser von den Krankenkassen finanziert wird, ist es wichtig, dass Ärzte weiterhin die Ziffer 88240 an allen Tagen dokumentieren, an denen sie einen Patienten wegen des begründeten klinischen Verdachts auf eine Infektion oder wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus behandeln…
Diese Leistungen werden vergütet:… „KBV: So lohnt sich Corona“ weiterlesen