Spahn finanzierte Villen-Kauf zum Teil mit einem Sparkassen-Kredit—zuvor saß er jahrelang im Verwaltungsrat der Bank

Die Informationen zum Kauf einer Villa für über 4 Millionen Euro durch Gesundheitsminister Spahn ("Im Nebenjob Minister") geht die Öffentlichkeit nichts an, meint sein Anwalt. Das könn­te man so sehen. Doch wei­tet sich das Interesse aus nach­voll­zieh­ba­ren Gründen aus.

In einem Bericht von "Business Insider" mit obi­ger Überschrift ist über Kredite für den Villenkauf zu lesen:

»Dazu zählt ein Darlehen über 1,75 Millionen Euro von der Sparkasse Westmünsterland, mit der Spahn eine beson­de­re Beziehung hat.

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Christian Drosten entlarvend ehrlich

Wer sich eine unauf­ge­reg­te Befragung der ursprüng­li­chen Argumentation von Christian Drosten für die Corona-Maßnahmen anse­hen möch­te, dem sei das Video "Der Drostpreis der Nation? Christian Drosten ent­lar­vend ehr­lich" emp­foh­len. In char­man­tem Schweizerdeutsch kon­fron­tiert der Autor Aussagen von C. D. mit der Wirklichkeit.

Tolle Idee: Startup entwickelt digitale Gästelisten

Gästelisten bei jedem Cafébesuch dürf­ten die wenig­sten Menschen jemals ernst genom­men haben. Zu wenig war den Nachverfolgungskapazitäten der Gesundheitsämter bei Corona-Infektionen zu trau­en. Spätestens als bekannt wur­de, daß sich die Polizei ille­gal auf die­se Listen Zugriff ver­schaff­te, füll­ten sie sich mit Besuchern wie Mickey Mouse oder Osama Bin Laden.

Doch kei­ne Idee ist zu blö­de, um aus ihr kein Startup zu gene­rie­ren. 5.000 Euro steck­ten drei Jungprogrammierer ein für eine Digitalisierung der umstrit­te­nen Listen. Der Preis mit Namen "Leuchtturm"

»… wur­de vom Online-Dienstleister für Marketingprodukte Vistaprint, dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV) ins Leben gerufen.«

Auch ande­re Interessenten soll­ten sich die Newcomer warm­hal­ten. Wohnungskonzerne könn­ten sich Zwangsräumungen opti­mie­ren las­sen, Abschiebebehörden die Verfrachtung von Flüchtlingen in Krisengebiete, wei­te­re Geschäftsfelder sind vorstellbar.

RKI: Hoffen auf mehr Tote

Nicht nur im Alltag vie­ler Menschen bestä­tigt sich immer mehr die Vermutung, daß das Virus sei­ne Aggressivität ver­liert. Im Juni schon hat­te Christian Drosten erklärt: "Wie wir es auch dre­hen und wen­den, es wird harm­lo­ser wer­den" (s. Vergessenes vom Top-Virologen). Auch der Direktor der Virologie am Uniklinikum Essen, Prof. Ulf Dittmer meint:

Es gibt tat­säch­lich Hinweise dar­auf, dass sich das Virus bereits abschwächt. Und es könn­te auch sein, dass das Virus im Zuge der Veränderungen irgend­wann nur noch eine Erkältung oder einen Schnupfen aus­löst.

Wie zu erwar­ten muß­te sich Dittmer vor Angriffen vie­ler Medien ver­tei­di­gen, auch weil die­se Worte in der Bildzeitung stan­den. Angeblich habe er sei­ne Meinung rela­ti­viert, was im Kern nicht zutrifft.

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Wirres Urlauber-Testen scheitert auch in Berlin

Nach dem Test-Debakel in Bayern gefie­len sich OppositionspolitikerInnen mit Häme über die Staatsregierung. So berech­tigt sie war, so fällt sie doch auf die KritikerInnen zurück. Schließlich betrei­ben sie die Massentests genau­so kon­zep­ti­ons­los wie die Süddeutschen. Es wird dabei selbst das lächer­li­che Vorgehen an öster­rei­chi­schen Grenzen in den Schatten gestellt.

Aktuelles Beispiel ist Berlin. Wegen der Überlastung der Labore wur­den die Tests am Flughafen Tegel ein­ge­stellt. "Andernfalls sei die Testung der Krankenhäuser nicht mehr sicher­ge­stellt."

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Suspendierter Hauptkommissar auf Querdenker-Veranstaltung 22.8.

Hauptkommissar Michael Fritsch ist wegen sei­nes Auftretens auf einer Querdenker-Veranstaltung in Dortmund sus­pen­diert. Er hat­te dort als Privatmann gegen die Corona-Maßnahmen gesprochen.

Am 22.8. trat er in Darmstadt auf und bekräf­tig­te sei­ne Kritik. Fritsch erklär­te, was eine Suspendierung bedeu­tet. Wikipedia zitiert aus einem Kommentar zum Dienstrecht so:

»Die Suspendierung wird durch die ober­ste Dienstbehörde eines Beamten bei oder nach der Einleitung eines Disziplinarverfahrens aus­ge­spro­chen, wenn der Verdacht eines sehr schwe­ren Dienstvergehens besteht, das nach Beurteilung der Sachlage vor­aus­sicht­lich zu einer Beendigung des Beamtenverhältnisses füh­ren wird.«

Ein Video mit sei­ner Rede kann hier ange­se­hen werden.

(Hervorhebungen nicht im Original.)