Selbst ein Landrat klagt gegen Ausgangssperre und unterliegt im Eilverfahren

»Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag gegen die nächt­li­che Ausgangssperre im Eifelkreis abge­lehnt. Geklagt hat­te Landrat Joachim Streit als Privatperson mit sei­ner Frau. Erfolglos.

Der Antrag auf vor­läu­fi­gen Rechtsschutz wer­de in die­sem Eilverfahren abge­lehnt, schreibt Streit auf Facebook und zitiert aus der Entscheidung: "Ob die betref­fen­de Ausgangssperre trotz der vor­ste­hen­den Fragen recht­mä­ßig und vor allem ver­hält­nis­mä­ßig ist, bedarf einer ver­tief­ten Prüfung und kann auf­grund der Komplexität der hier­mit ver­bun­de­nen Fragen sowie der Kürze der für das vor­lie­gen­de Eilverfahren zur Verfügung ste­hen­den Zeit abschlie­ßend erst im Hauptsacheverfahren geklärt wer­den," so das Gericht.

Streit wird sich nach eige­nen Angaben wei­te­re recht­li­che Schritte vor­be­hal­ten. Er kri­ti­sier­te die Maßnahme erneut: "Ich emp­fin­de die unver­hält­nis­mä­ßi­ge Ausgangssperre im Eifelkreis als Freihheitsberaubung."…

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Landkreistag gegen bundesweit einheitliche Corona-Regeln

Eine sehr wirk­sa­me Technik der Propaganda ist bekannt­lich, immer wie­der Meldungen zu wie­der­ho­len. Da wer­den "Stimmen lau­ter", die sich stets als die der ewig glei­chen Personen zei­gen. Lauterbach stimmt Söder zu oder Söder Lauterbach, und immer "droht" etwas ange­sichts des "Infektionsgeschehens". Fakten wer­den aus dem Zusammenhang geris­sen oder erfun­den, Zahlen nur genannt, wenn sie bedroh­lich klin­gen, Kontext gibt es nicht.

Eine wei­te­re erfolg­rei­che Technik besteht dar­in, kri­ti­sche Informationen kurz, ger­ne auch nur in einem Lokalmedium, zu benen­nen, um sie dann zu igno­rie­ren. So läuft der Vorwurf der Zensur ins Leere, ohne daß die Informationen eine Wirkung ent­fal­ten kön­nen. Vermutlich wird es auch die­sem Beitrag auf rp​-online​.de so erge­hen, in dem zu lesen ist:

»Die deut­schen Landkreise leh­nen die Pläne zur gesetz­li­chen Verankerung bun­des­weit ein­heit­li­cher Corona-Schutzmaßnahmen ab. „Der vor­lie­gen­de Entwurf ist ein in Gesetz gegos­se­nes Misstrauensvotum gegen­über Ländern und Kommunen“, sag­te der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online/Montag). „Damit ver­lässt der Bund den Modus gemein­sa­mer Krisenbekämpfung und will direkt vor Ort wir­ken­de Maßnahmen anord­nen.“ Auf die­se Weise wer­de „das Notbremsegesetz zum ein­deu­ti­gen Durchregieren aus Berlin“.

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