»Das Verwaltungsgericht Trier hat den Eilantrag gegen die nächtliche Ausgangssperre im Eifelkreis abgelehnt. Geklagt hatte Landrat Joachim Streit als Privatperson mit seiner Frau. Erfolglos.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz werde in diesem Eilverfahren abgelehnt, schreibt Streit auf Facebook und zitiert aus der Entscheidung: "Ob die betreffende Ausgangssperre trotz der vorstehenden Fragen rechtmäßig und vor allem verhältnismäßig ist, bedarf einer vertieften Prüfung und kann aufgrund der Komplexität der hiermit verbundenen Fragen sowie der Kürze der für das vorliegende Eilverfahren zur Verfügung stehenden Zeit abschließend erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden," so das Gericht.
Streit wird sich nach eigenen Angaben weitere rechtliche Schritte vorbehalten. Er kritisierte die Maßnahme erneut: "Ich empfinde die unverhältnismäßige Ausgangssperre im Eifelkreis als Freihheitsberaubung."…
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