Impftourismus in MeckPomm

In Gnoien ist die Impfwelt noch in Ordnung. Zwar darf sich in MV nur ein Haushalt mit einer Person tref­fen, die Einreise in das Land ist weit­ge­hend unter­sagt, aber wenn man sonst schon nichts unter­neh­men kann, fährt der Norddeutsche ger­ne zum Impfen. Auf nord​ku​rier​.de ist am 25.4. zu lesen:

»Lange Schlangen beim Impftag in Gnoien

Nicht nur Gnoiener nah­men am Sonntag lan­ges Warten in Kauf, um sich mit AstraZeneca gegen Corona imp­fen zu las­sen.«
Von Abstand konn­te kei­ne Rede sein. Auch mit der Herkunft nahm man es nicht so genau.

»Über den Tag hat Dr. Marco Krüger rund 200 Menschen mit AstraZeneca geimpft. „Ich bin über­wäl­tigt von der gro­ßen Resonanz“, sag­te der Arzt, der zusam­men mit der Stadt den Impftag orga­ni­siert hat. Dass so vie­le kom­men, auch jun­ge Frauen, habe er nicht gedacht. Aus Rostock, Bad Doberan, Malchin, Neukalen, Dargun, sogar NRW und Schleswig-Holstein sei­en Leute dage­we­sen. Jetzt über­le­ge er, in den näch­sten Wochen eine wei­te­re Aktion anzubieten.

Holt Schwesig die Rote Armee?

»Schwesig will Impftempo mit Soldaten und Sputnik erhöhen
SCHWERIN ·Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) will beim Impfgipfel von Bund und Ländern am Montag für den Einsatz von Bundeswehrsoldaten beim Impfen gegen das Coronavirus wer­ben. „Ich wer­de mich dafür aus­spre­chen, dass wir spä­te­stens dann, wenn wir noch mehr Impfstoff zur Verfügung haben, mehr mobi­le Impfteams der Bundeswehr ein­set­zen. Das ist ein guter Weg, um die länd­li­chen Regionen noch bes­ser zu erschlie­ßen”, sag­te die SPD-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Schwesig drängt zu Sputnik-Zulassung
Schwesig for­der­te vom Bund zugleich mehr Verlässlichkeit bei den Impfstofflieferungen. „Wir brau­chen mehr Impfstoff und kla­re Aussagen vom Bund, wann wir mit wel­chen Impfstoffmengen von wel­chen Herstellern rech­nen kön­nen”, sag­te die Ministerpräsidentin. Sie wol­le auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fra­gen, was die Gespräche des Bundes zum rus­si­schen Impfstoff Sputnik V erge­ben haben.

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Ausgangssperre ist jetzt Fall für Verfassungsrichter

»Durch das Notbremse-Gesetz gilt die Ausgangssperre wie­der. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte legt des­halb eine Verfassungs­beschwerde ein – mit guten Chancen, wie ein Urteil aus MV zeigt.«

Das berich­tet am 25.4. nord​ku​rier​.de.

»KARLSRUHE · Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nach eige­nen Angaben ihre ange­kün­dig­te Verfassungsbeschwerde gegen nächt­li­che Ausgangssperren in der Bundes-Notbremse ein­ge­reicht. Das teil­te sie am Sonntag mit. Die Gesellschaft und die Beschwerdeführer – unter ihnen Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linken – woll­ten nicht das gan­ze Corona-Notbremse-Gesetz kip­pen, „son­dern rich­ten sich gezielt gegen die ver­fas­sungs­wid­ri­gen Ausgangssperren”, wie es wei­ter hieß. Statt weit­ge­hend sym­bo­li­scher Ausgangssperren sol­le der Gesetzgeber lie­ber tat­säch­lich wirk­sa­me Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung einleiten.

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Kliniken an der Belastungsgrenze?

»Die Landesregierung malt ein Schreckensbild, das zumin­dest im Nordosten mit Corona kaum zu tun hat«

Diese bemer­kens­wer­te Feststellung fin­det sich am 21.4. auf der Meinungsseite der Schweriner Volkszeitung (Druckausgabe):

»Das Szenario konn­te düsterer kaum sein, und es ent­sprach haar­ge­nau dem, was diver­se Experten momen­tan in Fernseh-Talkrunden für ganz Deutschland ora­keln. „Wir kom­men erst­ma­lig an die Belastungsgrenze unse­res Gesundheitssystems“, warn­te Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), bevor sie am letz­ten Donnerstag die auf dem MV-Gipfel beschlos­se­nen Pläne zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens vor­stell­te. CDU-Fraktionschef Wolfgang Waldmüller schlug am Tag dar­auf im Landtag in die­sel­be Kerbe…

Wie bei­de zu die­ser Einschätzung auch für unser Bundesland kom­men und war­um sie das gera­de jetzt tun, bleibt ihr Geheimnis. Öffentlich zugängliche Quellen jeden­falls spre­chen eine ande­re Sprache.

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Isse o'zapft

»Italien hat sich mit der Europäischen Kommission auf den Wiederaufbauplan für das Land nach der Corona-Pandemie geei­nigt. Ministerpräsident Mario Drahi [sic] habe dies dem Kabinett nach tage­lan­gen inten­si­ven Gesprächen mit der EU mit­ge­teilt, sag­te ein Sprecher Draghis. Einige klei­ne Änderungen an dem Dokument müss­ten noch vor­ge­nom­men wer­den. Damit sei der Weg frei für die frist­ge­rech­te Abgabe des Plans bis Ende April. Am Montag und Dienstag will Draghi ihn im Parlament präsentieren.

Gut 191 Milliarden Euro erhält das Land aus dem Wiederaufbaufonds der EU. Italien lief zuletzt Insidern zufol­ge Gefahr, den Zeitplan für das Anzapfen des euro­päi­schen Corona-Wiederaufbaufonds nicht ein­hal­ten zu kön­nen.«
faz​.net

Eckpunkte der MPK am 26.4.

Auf wiwo​.de ist das Papier "Eckpunkte für die MPK am 26. April 2021 zur Vorbereitung der Rechtsverordnung nach § 28c des Infektionsschutz­gesetztes" (sic) zu laden. Dort ist zu lesen:

»Wenn wis­sen­schaft­lich hin­rei­chend belegt ist, dass bestimm­te Personengruppen auch für ande­re nicht (mehr) ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung ganz erheb­lich, auf ein auch in ande­ren Zusammenhängen tole­rier­tes Maß gemin­dert ist, dürf­te es in Bezug auf die­se Personengruppen schon an der Geeignetheit, jeden­falls aber der Erforderlichkeit oder Angemessenheit vie­ler Schutzmaßnahmen feh­len. Für die­se Personengruppen müs­sen in die­sem Fall im gebo­te­nen Umfang Erleichterungen und Ausnahmen im Rahmen der Rechtsverordnung nach § 28c IfSG vor­ge­se­hen wer­den. Es han­delt sich inso­fern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, son­dern um die Aufhebung nicht mehr gerecht­fer­tig­ter Grundrechtseingriffe. Solche Ausnahmen stel­len somit die ver­fas­sungs­recht­lich gebo­te­ne Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen in ihren ver­blei­ben­den Anwendungsbereichen sicher. 

Für die oben genann­ten Personengruppen ergibt sich aber kein Anspruch auf bestimm­te Öffnungen, z. B. von Schwimmbädern oder Museen.«

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Aktuelles aus den Tollhäusern (25.4.)

Heute von faz​.net. Am besten gefällt mir die Pflicht, in Peru zwei Masken plus Visier tra­gen zu müssen.

»Alle Mitglieder der Bundesregierung, des Bundestages, des Bundesrates und des Bundesverfassungsgerichts sol­len ab dem 3. Mai die Möglichkeit erhal­ten, sich in den von der Bundeswehr betrie­be­nen Impfzentren des Bundes oder bei der par­la­ments­ärzt­li­che Stelle gegen Covid-19 imp­fen zu las­sen. Den Ländern ste­he es frei, für die Mitglieder ihrer Verfassungsorgane ab dem 3. Mai eben­so zu ver­fah­ren, heißt es in einem Bericht des Gesundheitsministeriums vom Sonntag. Die Mitglieder der Verfassungsorgane gehö­ren der Gruppe 3 (Personen mit erhöh­ter Priorität) an.«

Die Mitglieder der Ethik-Kommissionen müs­sen noch warten.


»Deutsche Papierfabriken bekom­men die Folgen von Hamsterkäufen des ver­gan­ge­nen Jahres zu spü­ren. Nach Beginn der Pandemie deck­ten sich vie­le Verbraucher mas­sen­haft mit Hygienepapier ein, vor allem mit Klopapier. Die Händler order­ten dar­auf­hin gro­ße Mengen –und haben sie teil­wei­se noch immer in gro­ßem Stil auf Lager.

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Mitarbeiterin spritzt Kochsalzlösung statt Biontech-Impfstoff

Nicht nur in Frankreich geht das. Der oben genann­te Titel auf faz​.net vom 25.4. hat die Dachzeile "AMPULLE HERUNTERGEFALLEN".

»Eine Mitarbeiterin im Impfzentrum Friesland soll in sechs Fällen Biontech-Impfstoff mit einer Kochsalzlösung aus­ge­tauscht haben. Die Frau gebe an, eine zu Boden gefal­le­ne Ampulle auf die­se Weise ersetzt zu haben, teil­ten die Polizei und der Landkreis Friesland am Sonntag mit. Für die mit der Kochsalzlösung geimpf­ten Personen bestehe kei­ne Gesundheitsgefährdung. Es sei­en Ermittlungen gegen die Mitarbeiterin des DRK-Kreisverbandes Jeverland wegen eines mög­li­chen Körperverletzungsdelikts auf­ge­nom­men worden.«

(Ist das logisch?)

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Sich nur einen Hund zu leihen ist nicht in Ordnung

faz​.net hat bei den Behörden nach­ge­fragt, wie die­se mit der Ausgangssperre umge­hen wol­len. Es bleibt gagaesk. Hier eini­ge Antworten:

»Fahrradfahren
…„Ein Trikot ist nicht erfor­der­lich, und ob man eine Handtasche dabei­hat, ist auch uner­heb­lich. Irgendwie muss man die Sache ja hand­ha­ben, und Radfahren ist kör­per­li­che Ertüchtigung.“ (Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde Hamburg)

„Bei uns ist jeg­li­cher Sport nach 22 Uhr ver­bo­ten und Einkaufen auch, weil die Läden um 20 Uhr schlie­ßen.“ (Oliver Barnert, Polizei München)

Gassi gehen
„Es ist kaum zu kon­trol­lie­ren, ob die Leute ihren eige­nen Hund aus­füh­ren oder einen frem­den. Dazu müss­ten die ja ihren Steuerbescheid mit sich füh­ren, das macht doch kei­ner.“ (Leipzig)

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