Was bringen nächtliche Ausgangssperren?

Das fragt faz​.net am 2.4. Das Thema wird am Beispiel Frankreichs behandelt:

»Dem zwei­ten Lockdown im Oktober und November schloss sich in Frankreich vom 15. Dezember an eine abend­li­che Ausgangssperre zwi­schen 20 Uhr und 6 Uhr mor­gens an. Zunächst gelang es so, die Infektionszahlen auf hohem Niveau zu sta­bi­li­sie­ren. Aber schon vom 2. Januar an wur­de die Ausgangssperre in 15 Départements auf 18 Uhr vor­ge­zo­gen, von 16. Januar an dann im gan­zen Land. Damit woll­te man den „Apéritif-Effekt“ bekämp­fen: Viele Leute tra­fen sich nach Beobachtungen der Gesundheitsbehörden statt zum Abendessen bereits zwi­schen 18 und 20 Uhr, wodurch sich neue Ansteckungsketten bildeten.

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"Zahl der Corona-Toten im Sinkflug"

»„Brauchen wir erst ein Bergamo, um den Mut für einen har­ten Lockdown zurück­zu­ge­win­nen?“, fragt der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) Prof. Gernot Marx und spielt auf die Triage-Situation in Italien in der ersten Corona-Welle an.

Die Debatte um die rich­ti­gen Maßnahmen in der Corona-Krise, um Lockdowns und Beschränkungen bestim­men Warnungen und Mahnungen, was alles im schlimm­sten Fall pas­sie­ren KÖNNTE.

Politiker über­neh­men die Warnung vor bald über­la­ste­ten Kliniken häu­fig, um für die Einhaltung der Lockdown-Reglen zu werben. 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (66, CDU) bat die Bürger in ihrem Podcast um ein „ruhi­ges Osterfest im klei­nen Kreis“. Wozu? Damit das Gesundheitssystem der Corona-Belastung stand­hal­ten könne.

Deutschlands ober­ster Krankenhaus-Chef hat die Nase voll!«

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Frankfurt – Sie haben es schon wieder getan…


Manchmal sind die Schlagzeilen auf bild​.de rich­tig gut.

»Frankfurt – Sie haben es schon wie­der getan …

Mit nack­ten Oberkörpern, ohne Masken und ohne Abstand fei­ern Hunderte Jugendliche am Vorabend von Karfreitag im Hafenpark. Während sich die aller­al­ler­al­ler­mei­sten Frankfurter an die Vorgaben des Staates hal­ten, pfei­fen sie auf die Corona-Regeln.

Polizeisprecher Thomas Hollerbach: „Wir waren von 15 bis 1 Uhr mit über 40 Beamten vor Ort, dar­un­ter vier Berittenen. In der Spitze am spä­ten Nachmittag waren etwa 1800 Personen im Hafenpark.“

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Für AstraZeneca sinkt die Impfbereitschaft mit zunehmendem Alter

Schlechte Zeiten für den Stoff von AstraZeneca. Frauen und Personen mit Hauptschulabschluß sind skeptischer.

      • »Für AstraZeneca sinkt die Impfbereitschaft mit zuneh­men­dem Alter
        • Die Impfung mit der AstraZeneca Vaccine war zunächst nur für Personen zwi­schen 18 und 64 Jahre emp­foh­len. Die STIKO hat ihre Empfehlung am 12.03.21 aktua­li­siert und gibt nun kei­ne obe­re Altersgrenze mehr an. 
      • Personen mit Abitur oder einem ver­gleich­ba­ren Abschluss geben eine höhe­re Impfbereitschaft an als Personen mit Hauptschul- oder ohne Abschluss 
      • Männer sind eher bereit sich mit AstraZeneca imp­fen zu lassen«
        COVID-19 Impfquoten-Monitoring in Deutschland (COVIMO) des RKI, 25.3.

Wird in Deutschland schlecht geimpft?

»In Großbritannien sind bei mehr als 18 Millionen Impfungen mit AstraZeneca ins­ge­samt etwa 30 Fälle von sel­te­nen Blutgerinnseln gemel­det wor­den. Das teil­te die bri­ti­sche Arzneimittelbehörde MHRA in einem aktu­el­len Bericht mit. "Das Risiko, die­sen spe­zi­el­len Typ von Blutgerinnseln zu bekom­men, ist sehr klein", heißt es dar­in. Bis zum 24. März sei­en 22 Fälle der auch in Deutschland auf­ge­tre­te­nen Hirnvenenthrombosen und acht ande­re Arten von Thrombosen gemel­det worden..

Hierzulande waren bis Anfang der Woche 31 Verdachtsfälle von Hirnvenenthrombosen nach einer AstraZeneca-Impfung gemel­det wor­den, wie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) kürz­lich berich­te­te. Bislang haben knapp drei Millionen Menschen eine erste Dosis des Mittels bekom­men. Das bedeu­tet, dass es in Deutschland – bezo­gen auf eine Million Geimpfte – wesent­lich häu­fi­ger einen Verdacht auf Hirnvenenthrombose gab als in Großbritannien.«
tages​schau​.de (2.4.)

Gibt es ver­dor­be­ne Chargen in der BRD? Ist das Impfpersonal weni­ger qua­li­fi­ziert? Wird auf eine Anamnese verzichtet?

München: Hunderte feiern wieder auf dem Gärtnerplatz

»Hunderte Menschen haben auf dem Münchner Gärtnerplatz laut­stark gefei­ert – ehe die Polizei das kaum coro­na­kon­for­me Treiben am Donnerstagabend auf­lö­ste. In der Spitze sei­en rund 400 Menschen mit Klapptischen, Alkohol und lau­ter Musik, aller­dings zumeist ohne coro­na­kon­for­me Mindestabstände auf dem Platz in der Innenstadt gewe­sen, sag­te ein Sprecher der Polizei am Freitag.

Mehrere Anwohner klag­ten über Ruhestörung bei der Behörde. Rund 30 Beamte räum­ten schließ­lich das Gelände unter ande­rem mit Lautsprecherdurchsagen. Das dau­er­te knapp eine hal­be Stunde. Mit Flatterband und nächt­li­chen Streifenfahrten stell­te die Polizei sicher, dass der Platz danach auch leer blieb.«
sued​deut​sche​.de (2.4.)

Neuer Spartip von der Stiftung Drogentest

»Moderna: Elf statt zehn Dosen aus einer Ampulle
Aus einem Fläschchen des Corona-Impfstoffs Moderna kön­nen nach jüng­sten Angaben der US-Behörde für Lebens- und Arzneimittel (FDA) bis zu elf statt der bis­he­ri­gen zehn Impfdosen gezo­gen wer­den. Das habe eine ent­spre­chen­de Überprüfung erge­ben, teil­te die FDA mit. Dies wer­de einen posi­ti­ven Einfluss auf die Versorgung mit dem Impfstoff des US-Herstellers haben, hieß es wei­ter. Denn damit ste­he mehr Impfstoff zur Verfügung, und dies soll­te dabei hel­fen, die Pandemie schnel­ler zu been­den. Auch in Deutschland ist Moderna zugelassen.«
tages​schau​.de (2.4.)

Lass et, Armin!

»Laschet und Rutte: "Bleiben sie zu Hause"
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet und der nie­der­län­di­sche Regierungschef Mark Rutte wol­len kei­ne Osterbesuche zwi­schen den Nachbarländern. In einer gemein­sa­men Mitteilung appel­lier­ten sie an die Bürger: "Bleiben Sie zu Hause. Verzichten Sie auf Urlaubsreisen und Ausflüge ins Nachbarland."…«
tages​schau​.de (2.4.)

Der Staatsstreicher

»De Maizière für befri­ste­ten Ausnahmezustand im Grundgesetz
Der frü­he­re Bundesinnenminister Thomas de Maizière schlägt eine Änderung des Grundgesetzes vor, um für künf­ti­ge Krisen in Deutschland die Möglichkeit eines befri­ste­ten Ausnahmezustands ein­zu­füh­ren. Die gegen­wär­ti­gen Entscheidungsverfahren – zum Beispiel über die Ministerpräsidentenkonferenz – ver­lang­ten in Krisensituationen zu viel Zeit, sag­te der CDU-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". "In der Krise aber braucht man Tempo, Verbindlichkeit, kla­re Verantwortlichkeiten."

Nach der Corona-Pandemie wer­de auch die näch­ste Krise kom­men, sag­te de Maizière, der auch Verteidigungsminister war. Deshalb sei "die Regelung eines Ausnahmezustandes für Deutschland" uner­läss­lich. Dieser müs­se immer befri­stet sein und vom Parlament beschlos­sen wer­den. Nötig sei ein res­sort­über­grei­fen­der Krisenstab, der im Verhältnis zu Ländern und Kommunen über ein Weisungsrecht ver­fü­ge. "Wenn das Saarland dann zum Beispiel in der Pandemie Experimente mit Lockerungen machen will, kann er das gesche­hen las­sen oder unter­sa­gen", füg­te der CDU-Politiker mit Blick auf die aktu­el­le Debatte hinzu.«
tages​schau​.de (2.4.)

Hannover: Kläger gegen nächtliche Ausgangssperre erfolgreich

»In Hannover ist meh­re­ren Eilanträgen gegen die nächt­li­che Ausgangssperre statt­ge­ge­ben wor­den. Es bestün­den "Bedenken, ob die Anordnung der Ausgangssperre ver­hält­nis­mä­ßig sei", erklär­te die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover. Die Region Hannover hat­te ver­fügt, dass im Zeitraum vom 1. April bis ein­schließ­lich 12. April das Verlassen des Hauses jeweils von 22 Uhr bis 5 Uhr nur bei trif­ti­gen Gründen erlaubt sei. 

Die Kammer beton­te, dass ange­sichts der hohen Corona-Infektionszahlen nicht "das Ob" wei­ter­ge­hen­der infek­ti­ons­schutz­recht­li­cher Maßnahmen in Frage ste­he, son­dern allein die Wahl des Mittels der nächt­li­chen Ausgangsbeschränkung geprüft wor­den sei. Die Entscheidung des Gerichts gilt vor­erst nur für die Antragsteller. Diese sind nun von der nächt­li­chen Ausgangssperre aus­ge­nom­men. Die Region Hannover kann gegen das Urteil Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein­le­gen.«
tages​schau​.de (2.4.)