Die VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 3.2. soll die Gültigkeit des "digitalen COVID-Zertifikats der EU" um 12 Monate verlängern. Noch bis zum 8. April gilt:
»Rückmeldungen zu diesem angenommenen Rechtsakt sind mindestens 8 Wochen lang möglich. Alle eingegangenen Rückmeldungen werden von der Europäischen Kommission zusammengefasst und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, um in die Gesetzgebungsdebatte einfließen zu können. Die eingegangenen Rückmeldungen werden auf dieser Website veröffentlicht. Sie müssen daher den für Feedback geltenden Regeln entsprechen.«
Das ist formlos möglich auf der Seite ec.europa.eu. Bis zum 15.2. wurden bereits 135.155 Einwendungen registriert. Mitmachen ist einfach.