Wenn das eine Lehrstuhlinhaberin für Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Regensburg behauptet, dann kann sie wohl kaum auf dem Boden der FDGO stehen. Katrin Gierhake führt in einem Interview auf regensburg-digital.de am 20.9. aus:
»Die Impfentscheidung muss dem einzelnen selbstbestimmten und urteilsfähigen Bürger anvertraut bleiben. Durch eine unfreiwillige, weil „indirekt erzwungene“ Impfung sind unmittelbar zwei Grundrechte betroffen: Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs. 2 Satz 1 GG und das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. „Corona-Impfung: „Von Freiwilligkeit kann man nicht mehr reden.““ weiterlesen