Auf dem Portal "BibliomedManager. Das Portal für Entscheider im Krankenhaus" ist zu erfahren, welche Krankenhäuser von der "Corona-Prämie" der Krankenkassen profitieren. Bei wem die Gelder tatsächlich ankommen, ist offen.
»Der Bund hatte die Krankenkassen mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) verpflichtet, 100 Millionen Euro für eine "Corona-Prämie" bereitzustellen. Das Geld sollen die Kliniken an ausgewählte Mitarbeiter verteilen. Welche Kliniken anspruchsberechtigt sind und wie viel Geld sie kriegen, hat nun das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht. Anspruch haben Kliniken, die zwischen Januar und Mai 2020 bei der Behandlung von Covid-19-Patienten besonders viel geleistet haben. Die Liste und eine kurze Einführung in die Methodik hat das Institut zum Download gestellt.
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