Ulm. 10 : 1 für "Maßnahmen-Protest"

Sie hat­ten Pferde und Hunde und lei­te­ten 120 Ermittlungen ein. "Vier mut­maß­li­che Leiter der nicht ange­mel­de­ten Versammlung" mein­te die Polizei fest­stel­len zu kön­nen. Dennoch lie­ßen sich 3–4.000 Menschen ihr Demonstrationsrecht nicht neh­men. 300 Ewiggestrige demon­strier­ten gegen die Meinungsfreiheit. Auf swr​.de ist am 29.1. zu erfahren:

»Nach einem unan­ge­mel­de­ten Protestzug von Gegnerinnen und Gegnern der Corona-Maßnahmen in Ulm und Neu-Ulm am Freitagabend hat die Polizei Ermittlungen gegen mehr als 120 Teilnehmende ein­ge­lei­tet. „Ulm. 10 : 1 für "Maßnahmen-Protest"“ weiterlesen

"Eine Impfpflicht ist kein Mittel zur Erziehung und die öffentliche Gesundheitspflege keine moralische Anstalt"

Nachdem sich im Mainstream der Gedanke durch­zu­set­zen scheint, daß eine "Impfpflicht" weder ver­fas­sungs­ge­mäß noch durch­führ­bar ist, kann am 28.1. auch im "Neuen Deutschland" ein sol­cher Artikel erscheinen:

"Der Krampf mit der Pflicht
… Welche Ziele könn­te eine Impfpflicht ver­fol­gen? Herdenimmunität? Eine ste­ri­le Immunität ist beim jet­zi­gen Coronavirus nicht zu errei­chen (sie­he »nd« vom 26. Januar). So sieht es die Fachwelt, aus der sich kaum jemand für eine all­ge­mei­ne Impfpflicht aus­ge­spro­chen hat. Erhöhung der Impfquote? Für die­ses Ziel müss­ten mil­de­re Mittel wie eine auf Zielgruppen zuge­schnit­te­ne Impfkampagne oder selbst Prämien zuvor aus­ge­schöpft, was nicht der Fall ist. Verhinderung von Infektionen? Die Impfung kann den Krankheitsverlauf beein­flus­sen, nicht aber das Infektionsgeschehen, wie man gera­de welt­weit sehen kann. Dass Impfungen gene­rell Infektionen ver­hin­dern, ist schlicht unwahr, auch wenn es der Bundeskanzler höchst­per­sön­lich behaup­tet. „"Eine Impfpflicht ist kein Mittel zur Erziehung und die öffent­li­che Gesundheitspflege kei­ne mora­li­sche Anstalt"“ weiterlesen

Corona-Fälle in Bayerns Kliniken – Verzerrtes Bild

Wenn immer mehr Berichte auf­tau­chen wie die­ser vom 28.1. auf br​.de, dann müs­sen wir nicht auf dem bestehen, was wir wis­sen und sie wis­sen, daß näm­lich wir dies schon sehr lan­ge belegt haben:

»Der Blick in die Krankenhäuser soll­te eigent­lich dabei hel­fen, die Corona-Gefahr bes­ser ein­schät­zen zu kön­nen. Aber die Zahlen von den Normalstationen ver­wir­ren: Auch in Bayern sind vie­le Corona-Patienten wegen ganz ande­rer Leiden in Behandlung… „Corona-Fälle in Bayerns Kliniken – Verzerrtes Bild“ weiterlesen

Maskenpflicht am 30. Januar auf dem Volksfestplatz

Die Stadt Nürnberg aka Schilda teilt auf nuern​berg​.de ihre "Allgemeinverfügungen zu Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen" mit. Mich erin­nert das an eine Episode anläß­lich des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007. Damals war es tau­sen­den fried­li­chen DemonstrantInnen gelun­gen, sämt­li­che Zufahrtswege zu blockie­ren. Es gibt dazu eine Szene in einem TV-Bericht, in dem ein Polizeiführer resi­gniert eine Meldung nach oben gibt: "Chef, es sind zu viele!".

Nürnberg will dies­mal zehn­tau­sen­de Menschen am Demonstrieren hin­dern und sie "orts­fest" auf ein Areal begren­zen, für das eigens ein Luftbild erstellt und unter nuern​berg​.de/​i​m​p​e​ria (!) ver­öf­fent­licht wur­de: „Maskenpflicht am 30. Januar auf dem Volksfestplatz“ weiterlesen

Klatsche für die Stadt Karlsruhe – Die Spaziergänge wurden zu Unrecht in Karlsruhe verboten, so das Gericht – Jetzt will aber die Stadt reagieren.

Das ist zu lesen am 29.1. auf karls​ru​he​-insi​der​.de:

»Die Stadt Karlsruhe will unan­ge­mel­de­te und als «Montagsspaziergänge» dekla­rier­te Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung wei­ter­hin verbieten.

Sie geht vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, nach der die ent­spre­chen­de städ­ti­sche Verfügung ungül­tig ist. „Klatsche für die Stadt Karlsruhe – Die Spaziergänge wur­den zu Unrecht in Karlsruhe ver­bo­ten, so das Gericht – Jetzt will aber die Stadt reagie­ren.“ weiterlesen

"Game over" in Österreich?

Auf chris​ve​ber​.blog​spot​.com wird am 29.1. ein Schreiben gezeigt, das vom öster­rei­chi­schen Verfassungsgerichtshof stam­men soll.* Es heißt dazu:

»Es ist vor­bei. Der öster­rei­chi­sche Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren ein­ge­lei­tet und an den öster­rei­chi­schen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen über­mit­telt. Fragen, die bis jetzt abso­lut tabu waren. Die an den Grundfesten der „Pandemie“ rüt­teln. Der Gesundheitsminister hat für eine Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum der „Pandemie“ in Österreich. „"Game over" in Österreich?“ weiterlesen