Fast drei Jahre hat die sächsische Justiz für diese Erkenntnis gebraucht. Auf lvz.de ist am 22.2.23 zu lesen:
»Chemnitz. Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat einen Teil der Corona-Schutzmaßnahmen im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret sind die Ausgangsbeschränkungen betroffen, die am 22. März 2020 noch per Allgemeinverfügung angeordnet worden waren. Damals durften Haus und Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen werden. Besuche in Altenheimen, Krankenhäusern und Behinderteneinrichtungen waren prinzipiell verboten.
Kläger aus Zwickau: Solche Maßnahmen in Zukunft verhindern
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