Ohne Milliardäre gäbe es vermutlich keinen Impfstoff aus Deutschland

Das meint Alexander Neubacher, "Leitender Redakteur SPIEGEL+". Das ist der, der PflegerInnen, die Vorbehalte gegen die aktu­el­len Impfstoffe haben, als "skru­pel­lo­se Zocker" bezeich­ne­te (s. "Da hilft nur Zwang". Gegen "skru­pel­lo­se Zocker" aka PflegerInnen). Am 20.2. schreibt er unter dem Titel "Danke, lie­be Reiche":

»Ohne Milliardäre gäbe es ver­mut­lich kei­nen Impfstoff aus Deutschland; ein Glück, dass die Betreffenden noch nicht ent­eig­net wur­den. Hinter Biontech stecken die Milliardärszwillinge Andreas und Thomas Strüngmann. Die Hamburger Firma Evotec wur­de schon früh von einem Mitglied des Oetker-Clans mit­fi­nan­ziert. Bei Curevac in Tübingen wie­der­um arbei­ten sie mit dem Geld von SAP-Gründer Dietmar Hopp: einem Mann, der von Fußballfans seit Jahren als »Hurensohn« bepö­belt wird. Nun hof­fen die­sel­ben Fans, dass sie bald geimpft wer­den, damit sie über­haupt mal wie­der ins Stadion dürfen.«

Anlaß für das Bekenntnis zu dem, was ihm ver­mut­lich "Soziale Markwirtschaft" ist, war eine Aktion der Linkspartei aus der Reihe "Die Maßnahmen sind gut, sie soll­ten nur soli­da­ri­scher sein":

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"Spiegel" macht Mut: Dritte oder vierte Dosis wirkt nicht oder hat zu starke Nebenwirkungen

SPIEGEL-Wissenschaftsredakteurin Julia Merlot klärt auf:

"Eine drit­te Impf-Dosis könn­te hel­fen. Doch so ein­fach ist es nicht."
»Bei dem AstraZeneca-Impfstoff besteht die Gefahr, dass der in der drit­ten oder eben auch in der vier­ten Dosis über­haupt nicht mehr wirk­sam ist, weil der auf Vektorviren basiert und der Körper kann auch eine Immunantwort gegen die­se Vektorvirenentwickeln
[sic], greift die dann an und dann wirkt der Impfstoff nicht mehr. Bei den mRNA Impfstoffen ist das Problem ein biss­chen anders gela­gert. Da ist es so, dass bei einer drit­ten oder vier­ten Dosis die Nebenwirkungen zu stark wer­den könnten.«

Weiter erfah­ren wir:

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Wie Corona-Leugner in Karlsruhe umstrittene Thesen per Flugblatt verbreiten

Dieser Frage wid­me­te sich am 10.2 ein Artikel der "Badischen Neuesten Nachrichten".

»Nicht nur im Internet wer­den regel­mä­ßig frag­wür­di­ge Thesen zum Thema Corona ver­brei­tet. Auch über Flugblätter machen Corona-Leugner mobil. Die Frage dabei: Wann wird aus einer Meinungsäußerung eine Straftat?«

Um es vor­weg­zu­neh­men: In die­sem Fall eher gar nicht, wie Juristen erklä­ren. Es geht um ein "dop­pel­sei­tig bedruck­tes, vier­sei­ti­ges Papier" einer Organisation, die "ein Überbleibsel der kom­mu­ni­sti­schen K‑Gruppen aus den 1970er Jahren" sei.

»Die Verunglimpfung des Wissenschaftlers Christian Drosten als „von Steuergelder bezahl­tem Hofvirologen“ wird in dem Schreiben eben­so bemüht wie der Vergleich der der­zei­ti­gen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 als Grundlage für die Machtergreifung der Nationalsozialisten.«

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Ein funktionierendes Immunsystem ist natürlich besser als ein geschwächtes Immunsystem

Das sagt Carsten Watzl, Immunologe an der TU Dortmund. Eigentlich sei es aber völ­lig über­schätzt, und gegen Corona hilft nur die Impfung. Das ist nach­zu­le­sen in "#FAKTENFINDER Corona-Mythen. Starkes Immunsystem genügt nicht" auf tages​schau​.de/​i​n​v​e​s​t​i​g​a​tiv (!) mit Datum 19.2. Diesmal geht es nicht um "Corona-LeugnerInnen" als sol­che, son­dern die "Anthroposophen-Szene", die wider­legt wer­den soll. Und zwar so:

»Schützt ein funk­tio­nie­ren­des Immunsystem vor einer Covid19-Infektion?
Ob man sich mit dem Coronavirus infi­ziert oder nicht, hängt nicht davon ab, ob man ein funk­tio­nie­ren­des oder ein geschwäch­tes Immunsystem hat, son­dern davon, ob man Virus-Aerosole ein­at­met oder nicht. Wer Virus-Aerosole ein­at­met, ist infi­ziert und dadurch auch poten­ti­ell ansteckend. Das ver­hin­dert auch ein funk­tio­nie­ren­des Immunsystem nicht.

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Darf man Medikamente an Schwangeren und Kindern testen?

Die Ankündigung Biontech testet Corona-Impfstoff an Schwangeren hat zu hef­ti­gen Reaktion in den Kommentaren geführt. Ich wür­de oben genann­te Frage ger­ne offen hier dis­ku­tie­ren. Medikamente und Impfstoffe sind unter­schied­li­che Dinge. Generelle ImpfgegnerInnen wer­den natür­lich die gestell­te Frage verneinen.

Die mei­sten der hier Lesenden wer­den der Meinung sein, die gera­de dis­ku­tier­ten Impfstoffe sei­en zumin­dest in der Breite unnö­tig, zu schnell ent­wickelt und nach­läs­sig geprüft. Wie ver­hält es sich aber mit nütz­li­chen Impfungen und Medikamenten? Für ImpfgegnerInnen und die­je­ni­gen, die aus­schließ­lich auf ein sta­bi­les Immunsystem set­zen, stellt sich die Frage nicht. Wird ein sol­ches Vorgehen aber nicht grund­sätz­lich abge­lehnt, kommt man nicht dar­um her­um, sich Gedanken dar­über zu machen, wie Wirksamkeit und Sicherheit über­prüft wer­den können.

Man kann dann pro­ble­ma­ti­sie­ren, ob eine sol­che Aufgabe Privatfirmen über­ant­wor­tet wer­den darf, deren Interesse in erster Linie im mas­sen­haf­ten Verkauf besteht. Ein Beitrag auf wdr​.de aus dem Jahr 2016 mit dem Titel "Wie Medikamente für Kinder gete­stet wer­den" ver­weist auf ethi­sche Probleme:

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Biontech testet Corona-Impfstoff an Schwangeren

Wie kön­nen die Impfempfehlungen für Schwangere der Cieseks und Mertens und ihrer PropagandistInnen in den Medien ver­ant­wor­tungs­voll sein, wenn erst jetzt Tests statt­fin­den (s. dazu unten mehr)? swr​.de berich­tet am 19.2.:

»Das Mainzer Unternehmen Biontech und sein US-Partner Pfizer testen ihren Corona-Impfstoff nun auch an Schwangeren. Werdende Mütter und Kinder waren bei den bis­he­ri­gen Impfempfehlungen meist außen vor gelas­sen wor­den, weil es kei­ne gesi­cher­ten Daten gibt.

Der Impfstoff soll nun im Rahmen einer kli­ni­schen Studie bei rund 4.000 gesun­den schwan­ge­ren Frauen ab 18 Jahren erprobt wer­den. Damit wol­le man die Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffs für wer­den­de Mütter klä­ren, teil­ten die bei­den Unternehmen mit.

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Berlin ködert SeniorInnen mit Taxi-Gutscheinen

"Impfungen für Menschen zwi­schen 70 und 80 Jahren begin­nen in Berlin

Berlin – Ab kom­men­der Woche sol­len in Berlin auch Menschen zwi­schen 70 und 80 Jahren Impfeinladungen erhal­ten. „Wir wer­den auch für sie die Taxifahrten kosten­frei zur Verfügung stel­len“, teil­te Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am Sonnabend auf Twitter mit. „Das Impfen muss zügig wei­ter­ge­hen.“ Bislang lag die Altersgrenze für Impfungen bei 80 Jahren. Im Berliner Stufenplan zur Impfpriorisierung gehö­ren die Menschen zwi­schen 70 und 80 Jahren zur Stufe 3. Einen Impftermin kön­nen Berechtigte nur nach erfolg­ter Einladung ausmachen.

In der Hauptstadt waren bis zum Freitag 229.979 Impfdosen ver­ab­reicht wor­den. Bei 87.949 davon han­del­te es sich bereits um die zwei­te Dosis. Das ent­sprach einem Einwohner-Anteil von 2,33 Prozent."

Das berich­tet ber​li​ner​-zei​tung​.de am 20.2. Um das Merkel-Ziel der Impfung der gesam­ten Menschheit wenig­stens für Berlin zu errei­chen, müs­sen wir uns bei die­sem Tempo noch auf ein gutes Jahr "Maßnahmen" einstellen.

Maßnahmen in der Pandemie: „Das Grundgesetz gilt immer“

Der Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen hat­te schon im September fest­ge­stellt: "Eine "epi­de­mi­sche Notlage von natio­na­ler Tragweite" i.S.v. § 5 Abs. 1 IfSG liegt daher der­zeit nicht vor." Das war damals mit Ausnahme eines Kommentars in der "Welt" weit­ge­hend igno­riert wor­den (s. hier und hier). Ein Zeichen dafür, daß sich der Wind zu dre­hen beginnt, kann ein Interview mit ihm unter obi­gem Titel auf ber​li​ner​-zei​tung​.de vom 20.2. sein. Dort ist zu lesen:

»Herr Kingreen, die aktu­el­le Corona-Politik könn­te den Eindruck erzeu­gen, dass wir in einem Notstand leben. Sehen Sie das auch so?

Es gibt kei­nen Notstand. Das Grundgesetz kennt die Unterscheidung zwi­schen einem Normal- und einem Ausnahmezustand aus wohl­erwo­ge­nen histo­ri­schen Gründen nicht. Es gilt immer.

Ist also alles ganz normal?

Das nun auch wie­der nicht. Der Bundestag hat auf der Grundlage von § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine soge­nann­te epi­de­mi­sche Lage von natio­na­ler Tragweite fest­ge­stellt. Das führt aber nur dazu, dass der Exekutive, das heißt vor allem dem Bundesministerium für Gesundheit und den Landesregierungen, beson­de­re Befugnisse ein­ge­räumt wer­den. Aber die Grundrechte blei­ben für alles der Maßstab. Weil das so ist, müs­sen wir auch dar­über dis­ku­tie­ren, ob die gesetz­li­chen Grenzen für die exe­ku­ti­ven Schutzverordnungen im Rahmen des sog. Lockdowns nicht viel zu weit sind. Die ent­spre­chen­den Ermächtigungsgrundlagen (die §§ 28, 28a und 32 des Infektionsschutzgesetzes) sind ziem­lich unbe­stimmt. Sie las­sen eigent­lich alles zu, wenn man nur irgend­wie begrün­det, dass zukünf­tig irgend­et­was gesche­hen könn­te. Damit ist ihr Potenzial, die Freiheitsrechte zu schüt­zen, ziem­lich gering. Groß ist hin­ge­gen der Spielraum der Exekutive hin­sicht­lich der Ausgangs‑, Kontakt- und Berufsbeschränkungen. Daher erle­ben wir der­zeit in Wochenabständen ein ver­fas­sungs­recht­lich gar nicht vor­ge­se­he­nes Ritual von Bund-Länder-Konferenzen, deren alt­vä­ter­li­che Rhetorik eher an die Rückgabe von schlech­ten Mathe-Klausuren zu Schulzeiten erin­nert: „Thorsten, es reicht noch immer nicht!“

Welche Verbesserungen schla­gen Sie vor?

… Wir müs­sen uns… dar­über ver­stän­di­gen, was eigent­lich das Ziel der Maßnahmen sein soll, auch das ist im Gesetz gänz­lich unklar. Geht es um den Schutz der indi­vi­du­el­len Gesundheit oder eher dar­um, die öffent­li­che Gesundheit zu schüt­zen, also ins­be­son­de­re die Überlastung des Gesundheits- und Pflegesystems zu ver­hin­dern? Wenn wir Letzteres wol­len – wofür eini­ges spricht –, kön­nen nicht allein die Neuinfektionen maß­ge­bend sein, son­dern etwa die Belegung auf den Intensivstationen und der Anteil der Positivtests. Auch die Impfquote wird zuneh­mend eine Rolle spie­len. Möglicherweise kann man auch bestimm­te Maßnahmen mit unter­schied­li­chen Zielen ver­kop­peln – also etwa die übli­chen Hygienemaßnahmen auch zum Schutz der indi­vi­du­el­len Gesundheit, aber Ausgangs‑, Kontakt- und Berufsverbote nur, wenn die öffent­li­che Gesundheit gefähr­det ist…

Ist es ohne Stufenplan auch mög­lich, dass es zu mehr Willkür kommt?

Den Begriff Willkür wür­de ich nicht ver­wen­den. Ich sehe nicht, dass jemand will­kür­lich han­delt. Es gab ein paar unsin­ni­ge Regelungen wie die 15-Kilometer-Regelung oder die nächt­li­chen Ausgangssperren, aber die sind ja von den Gerichten auch für rechts­wid­rig erklärt wor­den. Und über so lebens­frem­de Regelungen wie die Kontaktbeschränkung auf eine haus­halts­frem­de Person soll­te man auch noch ein­mal reden…

Befinden wir uns in einer Zwischenphase, wo es wie­der ein­mal rechts­staat­li­che Normalität geben wird, oder ändert sich gera­de das System, womög­lich irreversibel?

Wir soll­ten sen­si­bel mit unse­ren Grundrechten und unse­ren demo­kra­ti­schen Institutionen umge­hen und Verschiebungen auch benen­nen. Wir beob­ach­ten gera­de schon sehr merk­wür­di­ge Veränderungen der Sprache. Die Rede ist von „Privilegien“ und „Lockerungen“ – dabei geht es doch um die Freiheit. Sie ist nicht recht­fer­ti­gungs­be­dürf­tig, wohl aber der Eingriff in die Freiheit…

Sie haben ja jetzt auch erlebt, dass Kritik an der Regierung instru­men­ta­li­siert wird. Der kom­mis­sa­ri­sche Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Hirte hat sie [so im Original, AA] in die Nähe der Corona-Leugner gerückt, weil eini­ge Websites Ihre Aussagen zitiert haben …

Man kann lei­der nicht ver­hin­dern, dass öffent­li­che Aussagen in ande­re Kontexte gerückt und dann von Corona-Leugnern für ihre Zwecke miss­braucht wer­den. Die Äußerungen von Herrn Hirte muss man nicht kom­men­tie­ren, er hat ja mitt­ler­wei­le gemerkt, dass er damit ein gran­dio­ses poli­ti­sches Eigentor fabri­ziert hat…«