Kein Kommentar.
Ohne Milliardäre gäbe es vermutlich keinen Impfstoff aus Deutschland
Das meint Alexander Neubacher, "Leitender Redakteur SPIEGEL+". Das ist der, der PflegerInnen, die Vorbehalte gegen die aktuellen Impfstoffe haben, als "skrupellose Zocker" bezeichnete (s. "Da hilft nur Zwang". Gegen "skrupellose Zocker" aka PflegerInnen). Am 20.2. schreibt er unter dem Titel "Danke, liebe Reiche":
»Ohne Milliardäre gäbe es vermutlich keinen Impfstoff aus Deutschland; ein Glück, dass die Betreffenden noch nicht enteignet wurden. Hinter Biontech stecken die Milliardärszwillinge Andreas und Thomas Strüngmann. Die Hamburger Firma Evotec wurde schon früh von einem Mitglied des Oetker-Clans mitfinanziert. Bei Curevac in Tübingen wiederum arbeiten sie mit dem Geld von SAP-Gründer Dietmar Hopp: einem Mann, der von Fußballfans seit Jahren als »Hurensohn« bepöbelt wird. Nun hoffen dieselben Fans, dass sie bald geimpft werden, damit sie überhaupt mal wieder ins Stadion dürfen.«
Anlaß für das Bekenntnis zu dem, was ihm vermutlich "Soziale Markwirtschaft" ist, war eine Aktion der Linkspartei aus der Reihe "Die Maßnahmen sind gut, sie sollten nur solidarischer sein":
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"Spiegel" macht Mut: Dritte oder vierte Dosis wirkt nicht oder hat zu starke Nebenwirkungen
SPIEGEL-Wissenschaftsredakteurin Julia Merlot klärt auf:
"Eine dritte Impf-Dosis könnte helfen. Doch so einfach ist es nicht."
»Bei dem AstraZeneca-Impfstoff besteht die Gefahr, dass der in der dritten oder eben auch in der vierten Dosis überhaupt nicht mehr wirksam ist, weil der auf Vektorviren basiert und der Körper kann auch eine Immunantwort gegen diese Vektorvirenentwickeln [sic], greift die dann an und dann wirkt der Impfstoff nicht mehr. Bei den mRNA Impfstoffen ist das Problem ein bisschen anders gelagert. Da ist es so, dass bei einer dritten oder vierten Dosis die Nebenwirkungen zu stark werden könnten.«
Weiter erfahren wir:
Wie Corona-Leugner in Karlsruhe umstrittene Thesen per Flugblatt verbreiten
Dieser Frage widmete sich am 10.2 ein Artikel der "Badischen Neuesten Nachrichten".
»Nicht nur im Internet werden regelmäßig fragwürdige Thesen zum Thema Corona verbreitet. Auch über Flugblätter machen Corona-Leugner mobil. Die Frage dabei: Wann wird aus einer Meinungsäußerung eine Straftat?«
Um es vorwegzunehmen: In diesem Fall eher gar nicht, wie Juristen erklären. Es geht um ein "doppelseitig bedrucktes, vierseitiges Papier" einer Organisation, die "ein Überbleibsel der kommunistischen K‑Gruppen aus den 1970er Jahren" sei.
»Die Verunglimpfung des Wissenschaftlers Christian Drosten als „von Steuergelder bezahltem Hofvirologen“ wird in dem Schreiben ebenso bemüht wie der Vergleich der derzeitigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 als Grundlage für die Machtergreifung der Nationalsozialisten.«
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Ein funktionierendes Immunsystem ist natürlich besser als ein geschwächtes Immunsystem
Das sagt Carsten Watzl, Immunologe an der TU Dortmund. Eigentlich sei es aber völlig überschätzt, und gegen Corona hilft nur die Impfung. Das ist nachzulesen in "#FAKTENFINDER Corona-Mythen. Starkes Immunsystem genügt nicht" auf tagesschau.de/investigativ (!) mit Datum 19.2. Diesmal geht es nicht um "Corona-LeugnerInnen" als solche, sondern die "Anthroposophen-Szene", die widerlegt werden soll. Und zwar so:
»Schützt ein funktionierendes Immunsystem vor einer Covid19-Infektion?
Ob man sich mit dem Coronavirus infiziert oder nicht, hängt nicht davon ab, ob man ein funktionierendes oder ein geschwächtes Immunsystem hat, sondern davon, ob man Virus-Aerosole einatmet oder nicht. Wer Virus-Aerosole einatmet, ist infiziert und dadurch auch potentiell ansteckend. Das verhindert auch ein funktionierendes Immunsystem nicht.
Darf man Medikamente an Schwangeren und Kindern testen?
Die Ankündigung Biontech testet Corona-Impfstoff an Schwangeren hat zu heftigen Reaktion in den Kommentaren geführt. Ich würde oben genannte Frage gerne offen hier diskutieren. Medikamente und Impfstoffe sind unterschiedliche Dinge. Generelle ImpfgegnerInnen werden natürlich die gestellte Frage verneinen.
Die meisten der hier Lesenden werden der Meinung sein, die gerade diskutierten Impfstoffe seien zumindest in der Breite unnötig, zu schnell entwickelt und nachlässig geprüft. Wie verhält es sich aber mit nützlichen Impfungen und Medikamenten? Für ImpfgegnerInnen und diejenigen, die ausschließlich auf ein stabiles Immunsystem setzen, stellt sich die Frage nicht. Wird ein solches Vorgehen aber nicht grundsätzlich abgelehnt, kommt man nicht darum herum, sich Gedanken darüber zu machen, wie Wirksamkeit und Sicherheit überprüft werden können.
Man kann dann problematisieren, ob eine solche Aufgabe Privatfirmen überantwortet werden darf, deren Interesse in erster Linie im massenhaften Verkauf besteht. Ein Beitrag auf wdr.de aus dem Jahr 2016 mit dem Titel "Wie Medikamente für Kinder getestet werden" verweist auf ethische Probleme:
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Biontech testet Corona-Impfstoff an Schwangeren
Wie können die Impfempfehlungen für Schwangere der Cieseks und Mertens und ihrer PropagandistInnen in den Medien verantwortungsvoll sein, wenn erst jetzt Tests stattfinden (s. dazu unten mehr)? swr.de berichtet am 19.2.:
»Das Mainzer Unternehmen Biontech und sein US-Partner Pfizer testen ihren Corona-Impfstoff nun auch an Schwangeren. Werdende Mütter und Kinder waren bei den bisherigen Impfempfehlungen meist außen vor gelassen worden, weil es keine gesicherten Daten gibt.
Der Impfstoff soll nun im Rahmen einer klinischen Studie bei rund 4.000 gesunden schwangeren Frauen ab 18 Jahren erprobt werden. Damit wolle man die Sicherheit, Verträglichkeit und Wirksamkeit des Impfstoffs für werdende Mütter klären, teilten die beiden Unternehmen mit.
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Verstehen Sie Spaß? Oder bitterer Ernst?
Sozialexperiment: Zutritt nur mit Corona Impfung | Quarks vom 2.2.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=BhJkgbNLeXg
Berlin ködert SeniorInnen mit Taxi-Gutscheinen
"Impfungen für Menschen zwischen 70 und 80 Jahren beginnen in Berlin
Berlin – Ab kommender Woche sollen in Berlin auch Menschen zwischen 70 und 80 Jahren Impfeinladungen erhalten. „Wir werden auch für sie die Taxifahrten kostenfrei zur Verfügung stellen“, teilte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci am Sonnabend auf Twitter mit. „Das Impfen muss zügig weitergehen.“ Bislang lag die Altersgrenze für Impfungen bei 80 Jahren. Im Berliner Stufenplan zur Impfpriorisierung gehören die Menschen zwischen 70 und 80 Jahren zur Stufe 3. Einen Impftermin können Berechtigte nur nach erfolgter Einladung ausmachen.
In der Hauptstadt waren bis zum Freitag 229.979 Impfdosen verabreicht worden. Bei 87.949 davon handelte es sich bereits um die zweite Dosis. Das entsprach einem Einwohner-Anteil von 2,33 Prozent."
Das berichtet berliner-zeitung.de am 20.2. Um das Merkel-Ziel der Impfung der gesamten Menschheit wenigstens für Berlin zu erreichen, müssen wir uns bei diesem Tempo noch auf ein gutes Jahr "Maßnahmen" einstellen.
Maßnahmen in der Pandemie: „Das Grundgesetz gilt immer“
Der Regensburger Rechtsprofessor Thorsten Kingreen hatte schon im September festgestellt: "Eine "epidemische Notlage von nationaler Tragweite" i.S.v. § 5 Abs. 1 IfSG liegt daher derzeit nicht vor." Das war damals mit Ausnahme eines Kommentars in der "Welt" weitgehend ignoriert worden (s. hier und hier). Ein Zeichen dafür, daß sich der Wind zu drehen beginnt, kann ein Interview mit ihm unter obigem Titel auf berliner-zeitung.de vom 20.2. sein. Dort ist zu lesen:
»Herr Kingreen, die aktuelle Corona-Politik könnte den Eindruck erzeugen, dass wir in einem Notstand leben. Sehen Sie das auch so?
Es gibt keinen Notstand. Das Grundgesetz kennt die Unterscheidung zwischen einem Normal- und einem Ausnahmezustand aus wohlerwogenen historischen Gründen nicht. Es gilt immer.
Ist also alles ganz normal?
Das nun auch wieder nicht. Der Bundestag hat auf der Grundlage von § 5 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine sogenannte epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt. Das führt aber nur dazu, dass der Exekutive, das heißt vor allem dem Bundesministerium für Gesundheit und den Landesregierungen, besondere Befugnisse eingeräumt werden. Aber die Grundrechte bleiben für alles der Maßstab. Weil das so ist, müssen wir auch darüber diskutieren, ob die gesetzlichen Grenzen für die exekutiven Schutzverordnungen im Rahmen des sog. Lockdowns nicht viel zu weit sind. Die entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen (die §§ 28, 28a und 32 des Infektionsschutzgesetzes) sind ziemlich unbestimmt. Sie lassen eigentlich alles zu, wenn man nur irgendwie begründet, dass zukünftig irgendetwas geschehen könnte. Damit ist ihr Potenzial, die Freiheitsrechte zu schützen, ziemlich gering. Groß ist hingegen der Spielraum der Exekutive hinsichtlich der Ausgangs‑, Kontakt- und Berufsbeschränkungen. Daher erleben wir derzeit in Wochenabständen ein verfassungsrechtlich gar nicht vorgesehenes Ritual von Bund-Länder-Konferenzen, deren altväterliche Rhetorik eher an die Rückgabe von schlechten Mathe-Klausuren zu Schulzeiten erinnert: „Thorsten, es reicht noch immer nicht!“
Welche Verbesserungen schlagen Sie vor?
… Wir müssen uns… darüber verständigen, was eigentlich das Ziel der Maßnahmen sein soll, auch das ist im Gesetz gänzlich unklar. Geht es um den Schutz der individuellen Gesundheit oder eher darum, die öffentliche Gesundheit zu schützen, also insbesondere die Überlastung des Gesundheits- und Pflegesystems zu verhindern? Wenn wir Letzteres wollen – wofür einiges spricht –, können nicht allein die Neuinfektionen maßgebend sein, sondern etwa die Belegung auf den Intensivstationen und der Anteil der Positivtests. Auch die Impfquote wird zunehmend eine Rolle spielen. Möglicherweise kann man auch bestimmte Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielen verkoppeln – also etwa die üblichen Hygienemaßnahmen auch zum Schutz der individuellen Gesundheit, aber Ausgangs‑, Kontakt- und Berufsverbote nur, wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet ist…
Ist es ohne Stufenplan auch möglich, dass es zu mehr Willkür kommt?
Den Begriff Willkür würde ich nicht verwenden. Ich sehe nicht, dass jemand willkürlich handelt. Es gab ein paar unsinnige Regelungen wie die 15-Kilometer-Regelung oder die nächtlichen Ausgangssperren, aber die sind ja von den Gerichten auch für rechtswidrig erklärt worden. Und über so lebensfremde Regelungen wie die Kontaktbeschränkung auf eine haushaltsfremde Person sollte man auch noch einmal reden…
Befinden wir uns in einer Zwischenphase, wo es wieder einmal rechtsstaatliche Normalität geben wird, oder ändert sich gerade das System, womöglich irreversibel?
Wir sollten sensibel mit unseren Grundrechten und unseren demokratischen Institutionen umgehen und Verschiebungen auch benennen. Wir beobachten gerade schon sehr merkwürdige Veränderungen der Sprache. Die Rede ist von „Privilegien“ und „Lockerungen“ – dabei geht es doch um die Freiheit. Sie ist nicht rechtfertigungsbedürftig, wohl aber der Eingriff in die Freiheit…
Sie haben ja jetzt auch erlebt, dass Kritik an der Regierung instrumentalisiert wird. Der kommissarische Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages Hirte hat sie [so im Original, AA] in die Nähe der Corona-Leugner gerückt, weil einige Websites Ihre Aussagen zitiert haben …
Man kann leider nicht verhindern, dass öffentliche Aussagen in andere Kontexte gerückt und dann von Corona-Leugnern für ihre Zwecke missbraucht werden. Die Äußerungen von Herrn Hirte muss man nicht kommentieren, er hat ja mittlerweile gemerkt, dass er damit ein grandioses politisches Eigentor fabriziert hat…«