»BfDI kritisiert Novelle des Bundespolizeigesetzes
Bonn/Berlin, 22. März 2021
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, hält die geplante Neufassung des Bundespolizeigesetzes für verfassungsrechtlich bedenklich: Die Befugnisse der Bundespolizei sollen erweitert und den Möglichkeiten des Bundeskriminalamtes angeglichen werden. Dabei wird verkannt, dass es sich bei der Bundespolizei um eine Sonderpolizei mit begrenztem Aufgabenspektrum handelt. Sie soll Bahnhöfe, Flughäfen und die Landesgrenze schützen.
Zukünftig soll die Bundespolizei präventiv die Telekommunikation der Bürgerinnen und Bürger überwachen dürfen. Das betrifft auch Fälle ohne konkreten Anfangsverdacht.