So lautet die Überschrift eines Beitrags auf verfassungsblog.de ("seriös", kein "Leugner"-Portal). Dort ist zu lesen:
»Nun ist es beschlossene Sache: Das ursprünglich als Corona-Bewältigungsrecht gedachte und auf den 31. März dieses Jahres befristete, mit heißer Nadel gestrickte und mit ebenso heißer Nadel mehrfach geänderte und ergänzte „Eigentlich-nur-Corona-Recht“ wird durch das geplante Gesetz zur Fortgeltung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (EpiLage-FortgeltungsG) zu einem Pandemiebewältigungs-Dauerrecht. Damit wird es zu einem unbegrenzten Instrument für die Bewältigung gesundheitlicher Notlagen umfunktioniert. Dieses Gesetz ist am 4. März 2021 vom Bundestag beschlossen worden und liegt jetzt als lesbares Dokument vor. Am 26. März 2021 hat es den Bundesrat ohne Änderungen passiert und muss nun nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Es soll zum Teil bereits am 1. April beziehungsweise am 1. Juli 2021 in Kraft treten, im Übrigen am Tag nach der Verkündung.