Wer jetzt kein' Pieks hat, holt sich keinen mehr (Rilke reloaded)

Herbsttag

Herr: es ist Zeit. Der Sommer war sehr groß.
Leg dei­nen Schatten auf die Sonnenuhren,
und auf den Fluren laß die Winde los.

Befiehl den letz­ten Früchten voll zu sein;
gieb ihnen noch zwei süd­li­che­re Tage,
drän­ge sie zur Vollendung hin und jage
die letz­te Süße in den schwe­ren Wein.

Wer jetzt kein' Pieks hat, holt sich kei­nen mehr.
Wer jetzt gesund ist, soll es lan­ge bleiben,
wird lachen, tan­zen, lan­ge nicht mehr schweigen
und wird in den Alleen hin und her
zufrie­den wan­dern, wenn die Blätter treiben.

(Copyright: Meine Liebste)

Was soll die C19-„Impfung“ verhindern?

In den USA sind drei C19-„Impfstoffe“ durch Notfallzulassung (Emergency Use Authorization, EUA) im Umlauf. Diese EUA wird wie auch die regu­lä­re Zulassung durch die Arzneimittelbehörde Federal Drug Administration (FDA) gere­gelt. Im Umlauf befind­li­che Medikamente erhal­ten ein FACT SHEET FOR HEALTH CARE PROVIDERS (Datenblatt für Gesundheitspersonal), das stan­dar­di­siert grund­le­gen­de Informationen wie Lagerung, Dosierung und Nebenwirkungen beschreibt und von der FDA-Website her­un­ter­ge­la­den wer­den kann. Für alle drei „Impfstoff“-Hersteller gibt es ein im August aktua­li­sier­tes Datenblatt. Darin ist zu lesen, dass ihre Präparate ver­ab­reicht wer­den sol­len, „um COVID-19 zu ver­hin­dern“, es geht also kei­nes­wegs um die Infektion (die durch die „Impfstoffe“ auch gar nicht ver­hin­dert wer­den kann [1]), son­dern um die Krankheit, die so beschrie­ben wird:

„Die Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) ist eine Infektionskrankheit, die durch das neu­ar­ti­ge Coronavirus SARS-CoV‑2 ver­ur­sacht wird, das Ende 2019 auf­ge­tre­ten ist. Es han­delt sich in erster Linie um eine Atemwegserkrankung, die auch ande­re Organe befal­len kann. Menschen, die an COVID-19 erkrankt sind, haben über ein brei­tes Spektrum an Symptomen berich­tet, das von leich­ten bis hin zu schwe­ren Erkrankungen reicht. Die Symptome kön­nen 2 bis 14 Tage nach dem Kontakt mit dem Virus auf­tre­ten. Zu den Symptomen kön­nen gehö­ren: Fieber oder Schüttelfrost, Husten, Kurzatmigkeit, Müdigkeit, Muskel- oder Körperschmerzen, Kopfschmerzen, neu­er Geschmacks- oder Geruchsverlust, Halsschmerzen, ver­stopf­te oder lau­fen­de Nase, Übelkeit oder Erbrechen, Durchfall.“ [2]

Das wur­de nicht gekürzt, mehr kommt da nicht. Und das war von Anfang an so, der­sel­be Wortlaut fin­det sich schon in der ersten Version des Datenblatts direkt nach der EUA am 11. Dezember 2020. [3] Was sich wie die Beschreibung einer Grippe liest, wird also als hin­rei­chen­de Grundlage für eine Notfall-Zulassung erach­tet. „Was soll die C19-„Impfung“ ver­hin­dern?“ weiterlesen

Zahl der Corona-Infizierten nach »2G«-Party in Münster steigt auf 63

"Nach einer Clubparty unter »2G«-Bedingungen in Münster ist die Zahl der bekann­ten Corona-Infektionen auf 63 gestie­gen. Das teil­te die Stadt am Montag auf Anfrage mit. Die Krankheitsverläufe sei­en nach Kenntnis des Gesundheitsamtes aber bis­lang wei­ter­hin mild oder lie­fen sym­ptom­frei ab. 46 Infizierte kämen aus Münster.

Von die­sen über­prüft das Gesundheitsamt der Stadt aktu­ell die Impfnachweise. Bislang habe sich in allen Fällen die Immunität bestä­tigt, das heißt, die Gäste waren geimpft oder gene­sen. Bei der Party nach 2G-Regeln waren rund 380 Gäste. Seiner Kontrollpflicht sei der Veranstalter laut Stadt »mit gro­ßer Sorgfalt nach­ge­kom­men«. „Zahl der Corona-Infizierten nach »2G«-Party in Münster steigt auf 63“ weiterlesen

Verfassungsrechtler Papier: „Vorsorgliche Verbote sind nicht mehr zulässig“

Der ehe­ma­li­ge Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, spricht in einem Interview auf ber​li​ner​-zei​tung​.de am 13.9. weit­ge­hend Klartext. Die Ermächtigungen des Infektionsschutzgesetzes sind "einer rechts­staat­li­chen Demokratie nicht ange­mes­sen."

»… Das Grundgesetz setzt dem Staat und sei­nen Organen enge Grenzen für Einschränkungen. Die hin­ter uns lie­gen­de Zeit war sicher die größ­te Herausforderung seit Bestehen der Bundesrepublik. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss in jedem Fall gewahrt wer­den. Und der Staat ist beweis­pflich­tig, wenn er die Freiheitsrechte ein­schränkt… „Verfassungsrechtler Papier: „Vorsorgliche Verbote sind nicht mehr zuläs­sig““ weiterlesen

Kommt die Flüchtlingswelle?

»Polizei in Vietnam ent­deckt Corona-Flüchtlinge in Kühllaster 

In Vietnam haben sich 15 Menschen in einem Kühllaster ver­steckt, um trotz stren­ger Reisebeschränkungen aus einem Corona-Hotspot im Süden des Landes zu flie­hen. Wie die staat­li­che Zeitung "Phap Luat" am Montag auf ihrer Internetseite berich­te­te, wur­de das Versteck am Sonntag bei einer Polizeikontrolle in der Provinz Binh Thuan ent­deckt. "Die Polizisten waren sehr über­rascht, 15 Menschen in dem Laster zu fin­den", hieß es in dem Bericht. „Kommt die Flüchtlingswelle?“ weiterlesen