US-amerikanische Zulassungsbehörde zu "unerwünschten Ereignissen" bei Impfstoffen

In einem Dokument der US-ame­ri­ka­ni­schen "Food & Drug Administration" (FDA) mit dem Namen "CBER-Pläne zur Überwachung von COVID-19
Impfstoffsicherheit und ‑wirk­sam­keit", vor­ge­legt am 30.10. vom Direktor des Büros für Biostatistik & Epidemiologie der CBER*, ist zu lesen:

»FDA-Sicherheitsüberwachung von COVID-19-Impfstoffen:
ENTWURF Arbeitsliste mög­li­cher uner­wünsch­ter Ereignisse
***Änderungen vorbehalten***

        • Guillain-Barré-Syndrom
        • Akute dis­se­mi­nier­te Enzephalomyelitis
        • Transversale Myelitis
        • Enzephalitis/Myelitis/Enzephalomyelitis/

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Videodrehs "teilweise mit Alkohol" von Polizei aufgelöst

Wer in Offenbach Rap-Videos dreht, und das noch teil­wei­se mit Alkohol, wird auf­ge­löst. Es war nicht der erwart­ba­re Groß-Clan, ange­sichts des Alkohols han­del­te es sich wohl auch eher nicht um Islamisten. Eher wird es in Richtung Party-People auf der Denunziationsskala gehen. Vielleicht waren es aber auch Nazi-Rapper. Jedenfalls muß­te die Polizei durch­grei­fen, wie heu­te faz​.net zu ent­neh­men ist:

»In der Rap-Hochburg Offenbach hat die Stadtpolizei am ver­gan­ge­nen Wochenende gleich zwei nicht geneh­mig­te Video-Drehs auf­ge­löst. Die rund 40 Beteiligten hät­ten gegen die Corona-Kontaktbeschränkungen ver­sto­ßen, berich­te­te die Stadt am Montag. Die soge­nann­te Sieben-Tages-Inzidenz liegt in Offenbach aktu­ell über 300 Neuinfektionen in den ver­gan­ge­nen sie­ben Tagen pro 100.000 Einwohner.

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FAZ hilft bei Senkung der Impfbereitschaft

"Das sind die Chancen und Risiken der Corona-Impfung" über­schreibt faz​.net heu­te einen Artikel. Dort liest man:

»Es geht nicht dar­um, Fallzahlen ins­ge­samt zu sen­ken, son­dern die Zahl schwe­rer Erkrankungen. Es ist aus den Studiendaten nicht sicher zu erfah­ren, ob durch eine Impfung von bereits Infizierten grund­sätz­lich Todesfälle ver­hin­dert wer­den kön­nen. Unklar ist auch, ob eine Covid-19-Impfung über­haupt davor schützt, Träger und Ausscheider von Sars-CoV‑2 zu sein. Deshalb gel­ten die Corona-Verhaltens- und ‑Hygieneregeln noch wei­ter – und auch ganz sicher für vie­le Monate…

Wie lan­ge hält der Impfschutz an?

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Linke wundern sich: Verfassungsschutz warnt vor Extremismus

Die lin­ke Tageszeitung "jun­ge Welt" wun­dert sich heute:

"Am Donnerstag hieß es auf der Homepage der Hamburger Innenbehörde: »Der Verfassungsschutz infor­miert: Wer an die­ser Versammlung teil­nimmt, macht sich mit gewalt­ori­en­tier­ten Linksextremisten gemein.« In die­sel­be Kerbe hat­te schon der ober­ste Staatsschützer der Hansestadt, Claus Cortnumme, laut dem Springer-Blatt Welt am Sonntag gehau­en. Man rech­ne »mit einer hei­ßen Vorweihnachtszeit« und habe die Demonstration am Samstag beson­ders im Blick.

Selbst für Hamburger Verhältnisse war das ein unge­wöhn­lich drei­ster Versuch von Polizei und Geheimdienst, eine ange­mel­de­te Kundgebung vor­ab pau­schal zu kri­mi­na­li­sie­ren und poten­ti­el­le Teilnehmer abzu­schrecken – der aber kei­nen Erfolg hatte. 

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Danke, Tagesschau!

Am 4.12. infor­miert tages​schau​.de über "Gerüchte und irre­füh­ren­de Behauptungen". Das mei­ste ist gehal­ten im Stil der übli­chen "Fakten-Checks". Interessant ist die­ser wah­re Teil:

»Wird es eine direk­te oder indi­rek­te Impfplicht geben?
Bundeskanzlerin Angela Merkel, Gesundheitsminister Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun haben mehr­fach ver­si­chert, dass es kei­ne all­ge­mei­ne Impfpflicht geben wird. Verpflichtende Impfungen für bestimm­te Personengruppen sind jedoch nach Paragraf 20, Absatz 6 des Infektionsschutzgesetzes möglich:

"Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermäch­tigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzu­ord­nen, dass bedroh­te Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder ande­ren Maßnahmen der spe­zi­fi­schen Prophylaxe teil­zu­neh­men haben, wenn eine über­trag­ba­re Krankheit mit kli­nisch schwe­ren Verlaufsformen auf­tritt und mit ihrer epi­de­mi­schen Verbreitung zu rech­nen ist. Personen, die auf Grund einer medi­zi­ni­schen Kontraindikation nicht an Schutzimpfungen oder an ande­ren Maßnahmen der spe­zi­fi­schen Prophylaxe teil­neh­men kön­nen, kön­nen durch Rechtsverordnung nach Satz 1 nicht zu einer Teilnahme an Schutzimpfungen oder an ande­ren Maßnahmen der spe­zi­fi­schen Prophylaxe ver­pflich­tet wer­den. § 15 Abs. 2 gilt entsprechend."

Dies muss jedoch genau begrün­det und auch vom Bundesrat geneh­migt werden.

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Spahn würdigt Corona-Leugner Elon Musk, aber nicht dafür

Auf nach​denk​sei​ten​.de ist in einem Beitrag "Corona-Leugner unter sich: Ohne Maske fei­ern mit Elon Musk" heu­te zu lesen:

»Nach Facebook-Chef Mark Zuckerberg und Amazon-Chef Jeff Bezos erhielt in die­sem Jahr Tesla-Chef Elon Musk den Großen Preis des größ­ten deut­schen Zeitungskonzerns, den Springer Award. Die Welt / Welt am Sonntag vom 5./6. Dezember 2020 berich­te­ten auf fünf Zeitungsseiten über den „Abend für Elon Musk – Der Unternehmer und Visionär wur­de in Berlin mit dem Axel Springer Award geehrt“. Davon wur­de auch eine eng­li­sche Sonderausgabe verteilt.

„Ausgangssperren sind faschistisch“

Preisträger Elon Musk ist ein pro­mi­nen­ter Corona-Leugner: „Er ver­harm­lo­ste die Pandemie oft, nann­te die Angst vor dem Virus ‘dumm’ und Ausgangssperren ‘faschi­stisch’. Im März wider­setz­te er sich sogar Behörden, die sei­ne Fabrik schlie­ßen und die Arbeiter zum Schutz nach Hause schicken woll­ten… ein bewuss­ter Verstoß gegen die Corona-Regeln des Bundesstaates Kalifornien.“ So stel­len die Springer-Medien den Preisträger vor. Musk ist zudem – wie sei­ne Vorgänger-Preisträger Zuckerberg und Bezos – ein mili­tan­ter Hasser von Gewerkschaften und Tarifverträgen.

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Die Legende der Impfstoff-Wirksamkeit von über 90 Prozent

Auf aerz​te​blatt​.de wird die Erzählung von der Hochwirksamkeit als Propaganda entlarvt:

»Essen – Wissenschaftler des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung haben in ihrer Reihe „Un­statistik des Monats“ erläu­tert, wie die Wirksamkeitsangaben zu den neu­en Coronaimpfstoffen zu ver­stehen sind. Zum Beispiel haben die Firmen Biontech und Pfizer berich­tet, dass ihr Impfstoff gegen CO­VID-19 „zu 90 Prozent wirk­sam“ sei. Inzwischen haben Biontech und ande­re Hersteller berich­tet, dass Impfstoffe gar zu 95 Prozent wirk­sam seien.

„Aber was bedeu­tet ‚zu 90 Prozent wirk­sam‘?“ fra­gen die RWI-Wissenschaftler. Entgegen einer land­läufi­gen Meinung sei damit nicht gemeint, dass neun von zehn Menschen, die sich imp­fen lie­ßen, dadurch vor der Infektion geschützt seien.

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Impfkommission greift europäischem Gremium vor: "Impfstoff ist sicher"

Die Prüfung eines Impfstoffs dau­ert bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) übli­cher­wei­se 7 Monate. Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts schafft so etwas in 4 Tagen.

»Knapp drei Wochen vor der mög­li­chen Zulassung hat das Vakzin nun eine wei­te­re Hürde genom­men: Die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (Stiko), ein Expertengremium zur Beratung der Bundesregierung, hat die Wirksamkeit und Sicherheit des Biontech-Impfstoffs bestätigt.

In einem Bericht mit Empfehlungen, wel­che Personengruppen als Erstes einen Impfstoff erhal­ten sol­len, heißt es: "Das Bundesministerium für Gesundheit hat der Stiko am 03.12.2020 ver­trau­lich den kli­ni­schen Phase-3-Studienbericht für den ersten Impfstoff, des­sen Zulassung für Europa in Kürze erwar­tet wird (BNT162b2 der Firma BioNTech), zur Verfügung gestellt. Die Stiko hat die Daten gesich­tet und fand die vom Unternehmen seit dem 18.11.2020 öffent­lich mit­ge­teil­ten Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit bestä­tigt. Dieser Entwurf ent­hält noch nicht die voll­stän­di­ge Auswertung der Stiko zu BNT162b2. Eine wei­te­re detail­lier­te­re Prüfung durch die Stiko erfolgt noch."

Die Daten von Biontech sind also viel­ver­spre­chend, das Mittel gilt nach der aktu­el­len Datenlage als wirk­sam und sicher…«

Das berich­tet msn​.com heu­te. Siehe auch Hat Chef der Impfkommission gelo­gen?.

Heute ist das RKI noch schnel­ler als bei der Begrüßung der "natio­na­len Revolution" von 1933 (s. 2013: RKI gibt sich für "natio­na­le Revolution von 1933" her).

Die Bahn im Wahn

Man schaue sich an, was die Deutsche Bahn ver­an­stal­tet, dann bekommt man eine Vorstellung davon, wie wohl die Impfpläne umge­setzt wer­den. So gese­hen gibt es kei­nen Grund zur Beunruhigung.

Während CSU-Söder ("nur eine Inszenierung", focus​.de) die Bevölkerung am lieb­sten ganz ein­sper­ren möch­te und Lauterbach & Co. Weihnachten ger­ne ganz ver­bie­ten wür­den, kün­digt CSU-Scheuer Sonderzüge zu Weihnachten an:

»Der bun­des­ei­ge­ne Konzern [will] 100 Sonderfahrten in der Weihnachtszeit anbie­ten. „Es gibt mehr Angebot bei weni­ger Reisenden, um das Ganze zu ent­zer­ren“, sag­te Scheuer.«

Die Bahn soll ja par­tout an die Börse, da bie­tet sich anti­zy­kli­sches Handeln an. Den Hintergrund beschreibt swp​.de plau­si­bel so:

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"Nürnberger Kodex", die ethische Richtlinie für Experimente an Menschen

»Der soge­nann­te Nürnberger Kodex ist eine zen­tra­le, aktu­ell heu­te ange­wand­te ethi­sche Richtlinie zur Vorbereitung und Durchführung medi­zi­ni­scher, psy­cho­lo­gi­scher und ande­rer Experimente am Menschen. Er gehört seit sei­ner Formul­ierung in der Urteilsverkündung im Nürnberger Ärzteprozess (1946/47) ins­be­son­de­re zu den medi­zin­ethi­schen Grundsätzen in der Medizinerausbildung (ähn­lich wie das Genfer Gelöbnis). Er besagt, dass bei medi­zi­ni­schen Versuchen an Menschen

„die frei­wil­li­ge Zustimmung der Versuchsperson unbe­dingt erfor­der­lich (ist). Das heißt, dass die betref­fen­de Person im juri­sti­schen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbe­ein­flusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgend­ei­ne ande­re Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betref­fen­de Gebiet in sei­nen Einzelheiten hin­rei­chend ken­nen und ver­ste­hen muss, um eine ver­stän­di­ge und infor­mier­te Entscheidung tref­fen zu können“.

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