"Ich wünsche eine glückliche Zukunft"

Woher wuß­te der Kaberettist Christoph Sieber 2012 von unse­rer heu­ti­gen Situation?

Quelle: https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​o​g​0​i​M​C​Y​r​c2k

Er hat die Erkenntnis nicht voll­stän­dig in die Gegenwart geret­tet, sie­he https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​3​R​d​h​x​N​o​O​kJQ.

Brutal festgenommener Rollstuhlfahrer bittet um Unterstützung

Eine der 69 Festnahmen wegen angeb­li­cher Verstöße gegen den Infektionsschutz betraf einen Rollstuhlfahrer. Eine Leserin bit­tet um die­se Veröffentlichung. bezo­gen auf den 19.4.:

»Bitte falls es Zeugen gibt die das mit dem Rollstuhlfahrer mit­er­lebt haben tref­fen uns mor­gen um 12 Edeka Friedrichstaße und dann gehts zum Polizeipräsidium.«

Quelle: you​tube​.com

Facebook löscht Heinrich Heine

»Stralsund – Im „Land der Dichter und Denker“ gera­ten jetzt auch deut­sche Klassiker ins Visier der Zensoren. Zumindest auf Facebook, der welt­weit größ­ten Internetplattform.

Es geht um Heinrich Heine (1797–1856), einer der bedeu­tend­sten Dichter und Schriftsteller des 19. Jahrhunderts. Von ihm stammt u.a. der bekann­te Aphorismus:

„Der Deutsche gleicht dem Sklaven, der sei­nem Herrn gehorcht ohne Fessel, ohne Peitsche, durch das blo­ße Wort, ja durch einen Blick. Die Knechtschaft ist in ihm selbst, in sei­ner Seele; schlim­mer als die mate­ri­el­le Sklaverei ist die spi­ri­tua­li­sier­te. Man muß die Deutschen von innen befrei­en, von außen hilft nichts.“

Facebook-Nutzer Dirk Schwarzrock (59) hat­te die­ses Zitat kürz­lich in sei­nem Profil ver­öf­fent­licht – und war dann bass erstaunt. Der Social-Media-Konzern ent­fern­te die Heine-Worte mit dem Hinweis, dass der Beitrag gegen die Gemeinschaftsstandards zu Hassrede und Herabwürdigung verstoße…

Der Stralsunder will sich das nicht bie­ten las­sen. Über Promi-Anwalt Joachim Steinhöfel (58) ließ er Klage beim Landgericht Stralsund ein­rei­chen…«
bild​.de

Ein Leser berich­tet heu­te in einem Kommentar daß ihm Ähnliches wider­fah­ren ist.

Berliner Verwaltungsgericht
Keine besonderen Regeln für genesene Corona-Patienten

»Für Patienten, die eine Corona-Erkrankung über­stan­den haben, gibt es kei­ne Sonderrechte bei Treffen mit ande­ren. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag nach dem Eilantrag eines Mannes beschlossen.

Der Mann hat­te argu­men­tiert, dass die ver­ord­ne­ten Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen des Landes Berlin im Freien auf ihn vor­läu­fig kei­ne Anwendung fin­den soll­ten. Sie sei­en im Hinblick auf Menschen, die mit dem Coronavirus infi­ziert waren, ins­ge­samt nicht geeig­net, so sei­ne Begründung.

Keine Sonderrechte für Genesene
Das Gericht wider­sprach der Argumentation des Mannes und wies den Eilantrag zurück. Eine dau­er­haf­te Immunität für Genesene sei wis­sen­schaft­lich nicht belegt, argu­men­tier­te das Gericht. Zwar wür­den bei einer Infektion Antikörper gebil­det. Deren nach­weis­ba­re Menge neh­me jedoch – ins­be­son­de­re nach mil­der oder asym­pto­ma­ti­scher Infektion – fort­lau­fend ab, teil­te das Gericht mit. Reinfektionen mit dem Coronavirus sei­en auch belegt. Die all­ge­mei­ne Handlungsfreiheit des Antragstellers wer­de zudem nicht unver­hält­nis­mä­ßig ein­ge­schränkt…«

Das berich­te­te rbb24​.de zwei Tage, nach­dem dort gemel­det wur­de: "Berliner Senat beschließt mehr Freiheiten für geimpf­te Menschen".