Wie viele Leben kostet der Corona-Lockdown?

Wenn ein CDU-Landrat in Baden-Württemberg die­se Frage stellt, läßt das auf­hor­chen. Am 19.1. berich­tet der "Schwarzwälder Bote":

»Seit Ausbruch von Corona ist am Kreiskrankenhaus Freudenstadt die Zahl der Krebspati­en­ten um mehr als ein Viertel gesun­ken. Im Landratsamt löst das kei­ne Freude aus, im Gegenteil. Es schril­len die Alarmglocken. Richten Knallhart-Einschränkungen, über die Bund und Länder jetzt neu ent­schei­den, viel­leicht mehr Schaden als sie nutzen?

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Mutantenstadl

Auch wenn man sich auf die Halbwertzeit der Beschlüsse der MP-Konferenzen mit der Kanzlerin ver­las­sen kann, bleibt doch inter­es­sant, wel­che neue Begründung ihnen zugrun­de liegt:

»Die Verhandlungen wur­den einer­seits vor dem Hintergrund fal­len­der Zahlen an Neuinfektionen geführt, ande­rer­seits befürch­te­te man aber die schnel­le Ausbreitung hoch­an­stecken­der Coronavirus-Mutationen(tages​schau​.de)

Wie paßt das zusam­men mit der Meinung des vor­her kon­sul­tier­ten Christian Drosten?

https://​twit​ter​.com/​c​_​d​r​o​s​t​e​n​/​s​t​a​t​u​s​/​1​3​5​1​2​2​2​0​1​9​4​1​3​7​2​5​192

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Neun Monate "Corona-frei", dann kam die Impfung

Es ist einer die­ser "Zufälle", die gestern hier unvoll­stän­dig auf­ge­zählt wur­den. Auf der Seite des Lokalsenders radio912​.de erfährt man am 19.1.:

»Corona-Ausbruch in Dortmunder Seniorenheim

Trotz Impfung hat es im AWO Seniorenheim Kirchlinde einen mas­si­ven Corona-Ausbruch gege­ben. 53 Bewohner und 12 Pflegekräfte sei­en posi­tiv auf das Virus gete­stet wor­den, sag­te eine Sprecherin auf Nachfrage von Radio 91.2. Erst Anfang Januar sei in dem Seniorenheim geimpft worden.

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Regelung der Corona-Verordnung zu Kontaktbeschränkungen teilweise außer Vollzug gesetzt

Das Amtsgericht in Weimar geht noch wei­ter ("kein Gesundheitsnotstand", s.u.). Das saar­län­di­sche Oberverwaltungsgericht teilt heu­te mit:

»Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 20.1.2021 den § 6 Abs. 1 der aktu­el­len Corona-Verordnung (VO-CP) vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt, soweit er Kontaktbeschränkungen auch für den fami­liä­ren Bezugskreis vor­sieht (Az.: 2 B 7/21).

In § 6 Abs. 1 VO-CP ist gere­gelt, dass pri­va­te Zusammenkünfte auf einen Haushalt und eine nicht in die­sem Haushalt leben­de Person beschränkt wer­den. Die Antragstellerin des Normenkontrolleilverfahrens sieht sich dadurch gehin­dert, ihre Enkel gemein­sam mit ihrem Mann und mit deren Eltern zu tref­fen oder zu besu­chen bzw. Besuch von die­sen zu empfangen.

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Bayernweites Alkoholverbot im öffentlichen Raum gekippt

br​.de mel­det dies am 19.1.

»Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das lan­des­wei­te Alkoholverbot im öffent­li­chen Raum vor­läu­fig außer Vollzug gesetzt. Im Infektionsschutzgesetz sei­en Alkoholverbote nur an bestimm­ten öffent­li­chen Plätzen vor­ge­se­hen, hieß es zur Begründung.

Teilerfolg für eine Privatperson aus Regensburg vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof: Die Richter gaben einem Eilantrag statt und setz­ten das wegen Corona gel­ten­de bay­ern­wei­te Alkoholverbot im öffent­li­chen Raum vor­läu­fig außer Vollzug, wie der Verwaltungsgerichtshof mit­teil­te. Zur Begründung habe der zustän­di­ge Senat dar­auf ver­wie­sen, dass nach dem Infektionsschutzgesetz Alkoholverbote nur an bestimm­ten öffent­li­chen Plätzen vor­ge­se­hen seien.

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"Zwangseinweisung für rund 30 Quarantänebrecher"

Quelle: sued​deut​sche​.de

»Eisenhüttenstadt (dpa/bb) – Rund 30 Brandenburger sind seit Mai in eine Quarantäne-Station zwangs­ein­ge­wie­sen wor­den, weil sie sich nicht an die ange­ord­ne­te Corona-Quarantäne gehal­ten haben. Aktuell befän­den sich aller­dings kei­ne Quarantänebrecher in der Einrichtung, wie das das Innenministerium auf Anfrage am Montag mit­teil­te. Zunächst hat­te die "Welt am Sonntag" berichtet.

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Microsoft-Campus bei Seattle wird zur Verabreichung des Impfstoffs COVID-19 genutzt

Das muß die Erfüllung des Traums der "Zero-Covid"-AktivistInnen sein. Großkonzerne hel­fen bei Impfung und Infrastruktur, Gewerkschaften sind ein­ge­bun­den, bil­li­ger wird es auch. (Siehe ZeroCovid: Ein Irrweg der Linken).

Auf gee​kwire​.com ist am 18.1. zu erfahren:

»Microsoft ver­wan­delt sei­nen größ­ten­teils leer­ste­hen­den Campus in eine COVID-19-Impfstelle.

Der Tech-Gigant mit Sitz in Redmond, Washington, arbei­tet mit dem Staat Washington und loka­len Krankenhäusern zusam­men, um Gebäude an sei­nem Hauptsitz für die Impfstoffverwaltung zu öffnen.

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RKI räumt ein: Geringe Evidenz für eine Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen

Darauf wird hin­ge­wie­sen am 19.1. auf mulit​po​lar​-maga​zin​.de.

»Es steht im Kleingedruckten einer 74-sei­ti­gen Fachpublikation, die vom Robert Koch-Institut (RKI) am 8. Januar ver­öf­fent­licht wur­de: Die Wirksamkeit des Biontech-Impfstoffs ist in der Altersgruppe über 75 Jahre „nicht mehr sta­ti­stisch signi­fi­kant“ schätz­bar. Aussagen über die Wirksamkeit sei­en daher „mit hoher Unsicherheit behaf­tet“, die Evidenzqualität für eine Wirksamkeit bei alten Menschen „gering“. Man darf fra­gen: Warum emp­fiehlt das RKI dann die Impfung?…

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