Drosten hat Schlag bei der Frau und zeigt Winkelzüge der Corona-Erfindung

Claus ist eben ein­zig­ar­tig. Er hat Haare, und was für wel­che, kann sich unbe­que­mes Jacket und Schlips spa­ren, trägt kei­nen ein­zi­gen Bundesverdienstorden am Pulli, obwohl doch Weltgesundheitsgipfel ist. Das kommt an bei Moderatorin Catharina Boehme, wer immer das sein mag.

Das voll­stän­di­ge Video kann hier gese­hen werden.

PS: Ich wur­de gebe­ten, der­ar­ti­ge Beiträge als Satire zu kenn­zeich­nen. Ich tue das hier­mit, auch für ver­gan­ge­ne und zukünf­ti­ge Berichte über Videoauftritte von Christian Drosten.

Käßmann: Denunziation Christenpflicht

»Käßmann hält Maske für Zeichen der Solidarität

Die Theologin Margot Käßmann hat ange­sichts stei­gen­der Corona-Zahlen dazu auf­ge­ru­fen, noch inten­si­ver für­ein­an­der ein­zu­ste­hen und mehr Verantwortung für das Gemeinwohl zu über­neh­men. "Ich fin­de es depri­mie­rend, wenn Menschen sagen: Es ist mir völ­lig egal ob ande­re sich anstecken, Hauptsache, ich lebe mei­ne Freiheit", sag­te die ehe­ma­li­ge Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). "Meine Freiheit endet da, wo ich ande­re gefähr­de." „Käßmann: Denunziation Christenpflicht“ weiterlesen

Haufenweise Falsch-Positive im Fußball, aber nur dort…

Das ist kei­ne gute Reklame für den Drosten-Test. Wenigstens bei Profi-Fußballern, die im Rampenlicht ste­hen, soll­ten sich die Labore sol­che Klöpse nicht lei­sten. Mit sehr zurück­hal­ten­dem Titel ("Verwirrung um Coronatests: Positiv – oder etwa doch nicht?") berich­tet sport​schau​.de am 25.10. :

»Als der FC Bayern am Samstag (24.10.2020) Eintracht Frankfurt 5:0 besiegt hat­te, nahm sich der Trainer Hansi Flick Zeit, um die Fragen der Medienvertreter zu beant­wor­ten. Es ging dann erstaun­lich oft um einen Spieler, der gar nicht gespielt hat­te: Serge Gnabry. Vor eini­gen Tagen war Gnabry posi­tiv auf das Coronavirus gete­stet wor­den und anschlie­ßend in Quarantäne ver­setzt wor­den. Nun war sich Flick aller­dings gar nicht mehr so sicher, ob sich Gnabry wirk­lich infi­ziert hatte.

"Es ist so, dass die Dinge so sind, wie sie sind, und das müs­sen wir so anneh­men", sag­te Flick. Mindestens drei wei­te­re Tests waren seit­dem nega­tiv gewe­sen, auch ein Antigen-Test soll so aus­ge­fal­len sein. Also sag­te Flick: "Es kann auch sein, dass er einer der weni­gen Fälle ist, die falsch posi­tiv gete­stet wur­den." Das sah auch das Münchner Gesundheitsamt so und ent­ließ Gnabry am Sonntagabend aus der Quarantäne.

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Fundamentale Bedenken gegen Maskenpflicht an Grundschulen

Prof. Dr. Christof Kuhbandner vom Lehrstuhl für Pädagogische Psychologie der Universität Regensburg äußert die­se Bedenken in einem Schreiben an das Münchener Landratsamt und das Bayerische Kultusministerium vom 26.10.

Unter Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention erar­bei­tet er eine sehr aus­führ­li­che Stellungnahme mit die­sen Schlußfolgerungen:

»Wie die beschrie­be­ne Analyse des Stands der empi­ri­schen Evidenz zum Nutzen der ver­ord­ne­ten Maskenpflicht in der Grundschule bzw. zu den damit ver­bun­de­nen nega­ti­ven Nebenwirkungen auf das phy­si­sche, psy­chi­sche und sozia­le Wohl von Kindern zeigt, ist eine Maskenpflicht in der Grundschule aus der Perspektive einer evi­denz­ba­sier­ten Medizin als abso­lut unver­hält­nis­mä­ßig ein­zu­schät­zen. Zum einen lässt sich ein Nutzen des Tragens von Masken in der Grundschule evi­denz­ba­siert nicht nach­wei­sen. Zum ande­ren kann das Tragen von Masken mit zahl­rei­chen – und im Einzelfall womög­lich dra­ma­ti­schen – Nebenwirkungen ver­bun­den sein. Dementsprechend ist aus einer evi­denz­ba­sier­ten Perspektive eine sofor­ti­ge Aufhebung der Maskenpflicht in der Grundschule unbe­dingt geboten…

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Pressesprecher der Goethe-Universität kündigungsreif?

In einem Tweet (!) an pla​gi​ats​gut​ach​ten​.com, der dort am 24.10. ver­öf­fent­licht wur­de, behaup­tet Herr Dr. Kaltenborn:Helfen wir dem Pressesprecher auf die Sprünge:

»(4) Der/die Doktorand/in ist ver­pflich­tet, spä­te­stens ein Jahr nach der Disputation (münd­li­che Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vor­zu­neh­men. Wird die Frist schuld­haft ver­säumt, so erlö­schen alle durch die Prüfung erwor­be­nen Rechte und die Gebühren ver­fal­len.«

So steht es nun mal in § 12 der Promotionsordnung. Da ist kein Spielraum für "ob, wann, wie und war­um". Herrn Freud hät­te sicher sei­ne Freud an dem "war­um" gehabt. Hier stand ein fal­scher Link, dan­ke für den Hinweis!

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Datenbasis verbessern, Prävention gezielt weiterentwickeln, Bürgerrechte wahren

Das sind die Forderungen eines Papiers, das von Prof. Dr. med. Matthias Schrappe, Universität Köln, ehem. Stellv. Vorsitzender des Sach­verständigenrates Gesundheit, Prof. Dr. med. K. Püschel, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Institut für Rechtsmedizin, Prof. Dr. rer.nat. Gerd Glaeske, Universität Bremen, SOCIUM Public Health, ehem. Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit und ande­ren vor­ge­legt wur­de. Sie kom­men dar­in zu die­sem Fazit:

»Zur epi­de­mio­lo­gi­schen Beschreibung der Epidemie sind zuver­läs­si­ge Häufigkeitsmaße genau­so wich­tig wie sinn­vol­le Teststrategien, die eine zu hohe Rate falsch-posi­ti­ver Befunde ver­mei­den. Schwerpunkte sind die Infektionen im hohen Alter bei Vorliegen von Begleiterkrankungen sowie die noso­ko­mia­le bzw. herd­för­mi­ge Ausbreitung; aus bis­lang unge­klär­ten Gründen spie­len Kinder in der Dynamik der Epidemie eine unter­ge­ord­ne­te Rolle. Die Präventionsmaßnahmen kön­nen sich nicht auf all­ge­mei­ne Maßnahmen (z.B. social distan­cing) oder Nachverfolgung beschrän­ken, son­dern soll­ten in Analogie zu ande­ren Epidemien den spe­zi­fi­schen Schutz von Risikogruppen mit einschließen. 

Die deut­sche Verfassung kennt für den Fall einer Pandemie kei­nen Ausnahmezustand, 

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Immer diese Quandts…

Nicht nur auf die­sem ideo­lo­gisch ver­blen­de­ten Blog wird über die Quandts gespro­chen. Die Beiträge auf welt​.de dazu sind über­aus lohnend.

Für neue LeserInnen: Einfach mal nach dem Stichwort "Quandt" hier suchen. Da gibt es Interessantes zu Christian Drosten.

RKI verschleppt Stellungnahme und schreibt etwas von "in der Regel"

Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) schreibt in sei­nem § 7 Antrag und Verfahren vor:

»(5) Die Information ist dem Antragsteller unter Berücksichtigung sei­ner Belange unver­züg­lich zugäng­lich zu machen. Der Informationszugang soll inner­halb eines Monats erfolgen.«

Dennoch hat­te sich das Robert-Koch-Institut für eine Anfrage vom 11.9. Zeit gelas­sen bis zum 26.10 und sei­ne Antwort auch erst nach Androhung juri­sti­scher Schritte erteilt.

»Bitte ent­schul­di­gen Sie unse­re ver­spä­te­te Antwort. Neben den ande­ren Maßnahmen, mit denen wir im Zuge der COVID-19-Pandemie betraut sind, geht eine Vielzahl umfang­rei­cher IFG-Anträge bei uns ein. Wir bit­ten inso­weit um Ihr Verständnis und tei­len Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mit:«

Die sprach­li­che Schlampigkeit der Antwort ent­spricht ihrer inhalt­li­chen Armut:

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