Bingo mit "Risikogebieten"

Es gibt kei­ner­lei inter­na­tio­nal gül­ti­gen Definitionen, kei­ne euro­pa­wei­ten und auch kei­ne in der gan­zen BRD gel­ten­den Regeln zu "Risikogebieten". Was Herr Wieler (Herr der Ringe = "Risikogebiete in ganz Europa") und sein RKI da täg­lich aus­wür­feln, kann von den Ländern beach­tet wer­den oder in die Tonne gehau­en. Denn auch hier ent­schei­den die ProvinzfürstInnen jedeR für sich. Und die trei­ben es dolle.

"Was gilt bei Reisen in Deutschland?" fragt sich heu­te tages​schau​.de.

»In der Regel gilt ein Land oder eine Region ab 50 Neuinfektionen in den ver­gan­ge­nen sie­ben Tagen pro 100.000 Einwohner (Siebe-Tage-Inzidenz) als Risikogebiet. Für das Ausland legen das Bundesgesundheits­ministerium, das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt das gemein­sam fest und ver­öf­fent­li­chen eine Liste.

Für inner­deut­sche Risikogebiete gibt es aber eine sol­che bun­des­weit gül­ti­ge Liste nicht. Stattdessen ent­schei­det jedes Bundesland für sich, wel­che Region, wel­che Stadt oder gar wel­cher Bezirk als Risikogebiet gilt – und wel­che Konsequenzen das für Reisende hat. Wer aus einem Risikogebiet kommt oder in eines rei­sen möch­te, soll­te sich also im Vorfeld sehr genau infor­mie­ren, wel­che Regeln für die jewei­li­ge Region gelten.

Was gilt wo?

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„Die ganze Regierung wird getestet“

stutt​gar​ter​-zei​tung​.de berich­tet heu­te Abend:

»Österreichs Regierung lässt sich testen. Ein enger Mitarbeiter von Regierungschef Sebastian Kurz ist mit dem Coronavirus infi­ziert. Der Vorfall hat erheb­li­che Folgen.

Wien – Ein Corona-Fall im engen Umfeld von Österreichs Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) zieht Kreise. Der Regierungschef sowie sein Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sag­ten dem Kanzleramt zufol­ge am Montag alle Termine min­de­stens bis zum Vorliegen eines eige­nen Coronatestergebnisses ab. "Die gan­ze Regierung wird gete­stet", sag­te ein Regierungssprecher am Montag.

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"Wir sind eins: Gemeinsam besser." Die deutsche Geflügelwirtschaft

Corona ist schon schlimm genug für den Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e.V. Weil es aber jetzt noch dicker kommt, hat der ZDG heu­te eine ganz­sei­ti­ge Anzeige mit obi­gem Titel in der FAZ geschal­tet und zur Sicherheit noch eine Viertelseite dazu. Dort ist zu lesen:

»Im Frühjahr noch waren wir "system­re­le­vant" – heu­te ver­mis­sen wir die Unterstützung und Wertschätzung der Politik für unse­re wich­ti­ge Arbeit

Wir sind es, die Deutschland auch in Krisenzeiten zuver­läs­sig mit einem hoch­wer­ti­gen und gefrag­ten Lebensmittel versorgen…

All das aber könn­ten wir allei­ne nie­mals schaf­fen. Wir brau­chen star­ke, wett­be­werbs­fä­hi­ge Partner an unse­rer Seite – unse­re Vermarkter mit ihren Schlachtbetrieben

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"Infektionsschutzgesetz rechtspolitisch eine Katastrophe"

Ein hal­bes Jahr nach der auch von der Partei "Die Linke" mit­ge­tra­ge­nen Ermächtigung, den Gesundheitsminister mit Verordnungen zur "Pandemie" regie­ren zu las­sen, regt sich dort erster Widerstand. Unter dem Titel "Wenige Fragen zu Widersprüchen bei der Pandemie­bekämpfung" schreibt heu­te das Neue Deutschland:

»… Die Linkspartei hat bis­lang vor allem eine umfas­sen­de sozia­le Absicherung jener Menschen gefor­dert, für die Restriktionen teil­wei­se dra­ma­ti­sche sozia­le Folgen haben…

Das Problem der mit den gel­ten­den Präventionsmaßnahmen ver­bun­de­nen Grundrechtseingriffe kommt in dem Papier [der bei­den Vorsitzenden, AA] nur am Rande vor. Es wird ledig­lich ange­mahnt, dass es Menschen erleich­tert wer­den sol­le, sich an Regeln zu hal­ten, statt vor­ei­lig "über Repression und höhe­re Strafen zu diskutieren".

Die teil­wei­se mas­si­ve Aushebelung von Rechtsgrundsätzen im Zuge der Corona-Bekämpfung stel­len jedoch die ehe­ma­li­ge Linke-Bundestagsabgeordnete und Juristin Halina Wawzyniak und der ehe­ma­li­ge Vorsitzende der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Udo Wolf in den Mittelpunkt einer Expertise zu "Linken Anforderungen an Notlagenpolitik". 

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Wie war das noch… mit den Coronafolgen-Leugnern an der Charité?

Im Juni war hier die Rede von zwei Veranstaltungen, die die Charité ange­kün­digt hat­te. Es lohnt, sich noch ein­mal damit zu beschäf­ti­gen und ver­ste­hen zu ler­nen, war­um C. Drosten unge­ach­tet zahl­lo­ser Irrtümer, frag­wür­di­ger Empfehlungen und offe­nen Perkolationismus' noch immer gehal­ten wird.

Zum einen war dies eine Veranstaltung zum Thema "Preparedness: Ebola And The Future" unter der Leitfrage "Sind wir auf die näch­ste Pandemie vor­be­rei­tet?". Sie war Teile einer Veranstaltungsreihe, die unter­stützt wird von der Bill & Melinda Gates Foundation und der zweit­größ­ten pri­va­ten Stiftung WellcomeTrust.

Zwei von drei Referenten waren Prof. Dr. Christian Drosten und Prof. Dr. Peter Piot. Peter Piot wur­de inzwi­schen in das Beratungsgremium der Europäischen Kommission für COVID-19 beru­fen. Er ist Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung des Pharmakonzern Novartis und war 2009 Senior Fellow der Bill & Melinda Gates Foundation.

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Kinderarzt entsetzt über Schnelltests an SchülerInnen

Italienische SchülerInnen sol­len 30-Minuten-Tests durch­lau­fen, bevor sie in die Schule dür­fen. Der Direktor einer päd­ia­tri­schen Klinik kri­ti­siert "schwe­re psy­cho­lo­gi­sche Traumata". for​bes​.com vom 1.10. berich­tet, die ita­lie­ni­sche Regierung, gab

»… am Dienstag grü­nes Licht dafür, dass ita­lie­ni­sche Schulen Antigen-Schnelltests, die mit einem Baumwoll-Nasentupfer durch­ge­führt wer­den, bei Schülern anwen­den dür­fen. Der Test, der der­zeit auf Flughäfen ein­ge­setzt wird, lie­fert in nur 30 Minuten ein Ergebnis…

Beim Schnelltest muss ein Wattestäbchen in die Nasenwege und in den Rachen ein­ge­führt wer­den, was unan­ge­nehm und sogar schmerz­haft ist. Professor Gian Vincenzo Zuccotti, Direktor der päd­ia­tri­schen Klinik des Buzzi-Krankenhauses in Mailand, sprach über die Auswirkungen eines über­mä­ßi­gen Einsatzes von Abstrichstäbchen-Tests bei Minderjährigen. "Wir befin­den uns erst im September, und was wir erle­ben, sage ich als Kinderarzt, ist ein Missbrauch von Nasen-Rachen-Abstrichen, so sehr, dass Hals-Nasen-Ohren-Fachärzte bereits über Verletzungen im Nasen-Rachen-Raum berich­ten", warn­te Professor Zuccotti. 

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ARD-Faktenfinder will Drosten entlasten – das geht schief

Er hat es gut gemeint mit C. Drosten, der Herr Rohwedder, "Faktenfinder" der ARD. "Drosten und die PCR-Tests – Was ist an den Vorwürfen dran?" fragt er heu­te auf tages​schau​.de. Wir lesen u.a.:

»Nicht exakt genug oder viel zu emp­find­lich – aus bei­den Gründen soll der Polymerase-Kettenreaktion-Test (PCR) nicht geeig­net sein, um Infektionen zuver­läs­sig zu ermit­teln, behaup­ten sei­ne Kritiker. Für eine zu hohe Empfindlichkeit füh­ren sie nun aus­ge­rech­net den Virologen Christian Drosten von der Charité an, den Entwickler des SARS-Cov2-Infektionstests.

Dieser soll eine Kehrtwendung um 180 Grad voll­zo­gen haben. Der angeb­li­che Beweis: Ein Interview des Virologen mit der "Wirtschaftswoche" aus dem Jahr 2014, in dem Drosten die Testmethode für eine Übertreibung der Ausmaße der Mers-Epidemie ver­ant­wort­lich gemacht habe:

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Habeck zu kleines Licht? Grünen-Chef trifft Quarantäne-Pflicht in SH

»Schleswig-Holstein macht kei­ne Ausnahme für Grünen-Chef Habeck

Schleswig-Holsteins Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus vier Berliner Bezirken trifft auch den in Flensburg leben­den Grünen-Bundeschef Robert Habeck. Die ein­zi­ge Ausnahmeregelung die­ne der "Aufrechterhaltung der Staatsfunktion", sag­te ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag in Kiel. Dies tref­fe auf den zwi­schen dem Norden und Berlin pen­deln­den Habeck jedoch nicht zu. "Er ist weder Abgeordneter, noch Mitglied der Landesregierung." Zuvor hat­te das "Flensburger Tageblatt" dar­über berichtet.

Wegen zu hoher Corona-Infektionszahlen hat das Land die Berliner Bezirke Mitte, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Friedrichshain-Kreuzberg als Risikogebiet im Inland aus­ge­wie­sen. Für Urlauber oder Einreisende hat das zur Folge, dass sie sich sofort 14 Tage in Quarantäne bege­ben oder zwei nega­ti­ve Corona-Tests inner­halb von fünf Tagen vor­wei­sen müssen.

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Wie hält Drosten es mit der Erklärung von Helsinki zu ethischen Grundsätzen?

Dieser Frage wird sich die Charité im Zusammenhang mit Drostens "Kinderstudie" stel­len müs­sen. Markus Kühbacher hat fol­gen­de Fragen an D.'s Arbeitgeber gerichtet:

»Sehr geehr­te Damen und Herren,

Bezug neh­mend auf die bei Ihnen an der Charité durch­ge­führ­te Studie aus dem Frühjahr 2020, deren Ergebnisse auf einem Ihrer Server unter dem Titel "An ana­ly­sis of SARS-CoV‑2 viral load by pati­ent age"* ver­öf­fent­licht wor­den ist, bit­te ich um Beantwortung der fol­gen­den Fragen:

1. Wer war der Leiter die­ser Studie?

2. Wann hat der Studienleiter einen Antrag auf Zustimmung zu sei­nem Forschungsprotokoll gemäß Punkt 23 i. V. m. den Punkten 1, 2 und 22 der Deklaration von Helsinki bei der hier­für zustän­di­gen Ethikkommission der Charité gestellt?

3. Wann wur­de die­ser Ethikantrag genehmigt?

4. In wel­cher öffent­lich zugäng­li­chen Datenbank wur­de die Studie gemäß Punkt 35 der Deklaration von Helsinki registriert?

5. Wurde die Studie inzwi­schen in einem wis­sen­schaft­li­chen Journal veröffentlicht?

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Impfung demnächst im Späti?

Oder auch Trinkhalle, Kiosk oder Büdchen. "Geringe Bereitschaft – Grippeimpfung emp­foh­len" lau­tet der Titel eines Beitrags in der FAZ vom 5.10. (Druckausgabe). Darin ist zuge­ge­be­ner­ma­ßen nicht von Spätis die Rede. Aber davon:

»Unterdessen ist es in die­sem Herbst zum ersten Mal mög­lich, dass Apotheker die Impfung ver­ab­rei­chen. Eine Gesetzesänderung der gro­ßen Koalition, die im Frühjahr in Kraft getre­ten ist, hat­te das mög­lich gemacht. zunächst gilt die Regelung aller­dings nur im Rahmen eines Modells… Kunden sol­len die Grippeschutzimpfung dem­nach unmit­tel­bar in der Apotheke erhal­ten kön­nen und dafür nicht eigens zum Hausarzt gehen müs­sen. Für jede Impfung sol­len die Apotheken ein Honorar von knapp 13 Euro bekom­men, deut­lich mehr als ein Arzt für die­sel­be Leistung abrech­nen kann…«

Das Blatt beklagt, daß sich nach einer Meinungsumfrage "vor­aus­sicht­lich kaum mehr als die Hälfte für eine Impfung ent­schei­den" wird. Die Rede ist von der vom RKI mit sei­ner Empfehlung ins Visier genom­me­nen Zielgruppe der Ü60, Schwangeren, chro­nisch Kranken, des medi­zi­ni­schen Personals sowie der BewohnerInnen von Pflegeheimen.