Allerorten werden die dümmsten Vorschriften von Gerichten gekippt und zunehmend von BürgerInnen ignoriert. Das hindert den Berliner Senat nicht, immer noch einen drauf zu setzen. War er im August krachend mit Demonstrationsverboten gescheitert und hatte gerade in Sachen Sperrstunde auch in zweiter Instanz eine Niederlage einstecken müssen, plant er jetzt die bereits achte Änderungsverordnung seiner Infektionsschutzverordnung. Der Tagesspiegel meldete am 16.10:
»Ab nächster Woche dürfen sich laut des Papiers maximal fünf Personen gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten – oder mehrere Angehörige zweier Haushalte. Bislang galt diese Regel nur für die Zeit zwischen 23 Uhr und sechs Uhr morgens. Die Zeitbegrenzung wurde jetzt gestrichen.…
Weiterhin möglich sein sollen auch private Veranstaltungen und Feiern bis zu 50 Personen im Freien und bis zu zehn Personen in geschlossenen Räumen, wenn ein Hygienekonzept vorliegt und eine Anwesenheitsdokumentation geführt wird…