In einer Denkschrift "Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Deutschen Forschungsgemeinschaft aus dem Jahr 1997 wird ausgeführt:
»Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sollen – allgemein und nach Bedarf spezifiziert für die einzelnen Disziplinen – Grundsätze insbesondere für die folgenden Themen umfassen:…
– alle Ergebnisse konsequent selbst anzuzweifeln,
– strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren…
Die für das Verfahren zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens aufzustellenden Regeln… sollten… zweckmäßigerweise ein abgestuftes Verfahren vorsehen.
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