Ein wenig ist es wie bei Christian Drosten selbst: Was ich vor fünf Minuten gesagt habe, kann durchaus im Gegensatz stehen zu dem, was ich jetzt erkläre. War auf plagiatsgutachten.com noch gestern zu lesen "Herrn Drosten ist kein schuldhaftes Verhalten oder Fehlverhalten vorzuwerfen", so ist dort heute zu vernehmen:
»Christian Drosten publizierte drei Papers zum Thema der Dissertation mit Ko-Autoren. In der Dissertation, die auf den Papers basiert, musste er aber angeben, die gesamte Arbeit "ohne sonstige Hilfe selbst durchgeführt" zu haben. Also: Entweder ist diese "ehrenwörtliche Erklärung" falsch, oder die in den Papers angegebenen Autoren haben allesamt den Rang einer Ehrenautorschaft. Das wäre laut DFG-Kodex wissenschaftliches Fehlverhalten, übrigens normiert seit 1998. Eine dritte Möglichkeit wäre, dass die drei Papers gar nichts mit der Dissertation zu tun haben. Nun, dann wäre die Argumentation der Universität Frankfurt ungültig, dass die Ergebnisse der Dissertation in drei Papers veröffentlicht wurden.
Eine Schieflage: Gutachter beurteilen ihre eigenen Arbeiten
Das größte Kuriosum einer medizinischen Promotionsschrift Drostenscher Art ist aber wohl, dass Begutachter ihre eigenen Arbeiten bewerten (ähnlich hier). Der Erstgutachter der Dissertation von Christian Drosten, W. K. Roth, war auch Ko-Autor aller drei Papers, die die Basis der Dissertation bildeten, in einem Fall sogar Erstautor.
„plagiatsgutachten.com kommt doch ins Grübeln“ weiterlesen