Der Geschäftsführer der "Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Pflege Clus gGmbH" in Niedersachsen droht Beschäftigten, die sich nicht impfen lassen wollen.
»Die Einverständniserklärung ist unterschrieben zurück zu geben…
Die Impfung ist freiwillig, dennoch teile ich Ihnen mit, dass der Arbeitgeber grundsätzlich das Recht hat, Mitarbeiter, die sich der Impfung verweigern, vom Dienst freizustellen. In diesem Fall wird keine weitere Vergütung bezahlt, das betrifft auch die Sozialversicherung…
Sollte die Impfung aus medizinischen Gründen abgelehnt werden, erbitten wir ein Attest. Der Impfarzt wird Sie auch noch einmal vor der Impfung kurz aufklären.«
Update: Die Leserin Ute Plass hat nachgefragt (danke!) und diese Antwort erhalten:
„Einrichtung der Diakonie droht Pflegekräften. Oder nicht?“ weiterlesen