Oder ist es doch die Senatsverwaltung? Die Berliner Datenschutzbeauftragte rügt in einer Pressemitteilung vom 1.3.:
»Leistungsbescheid statt berlinpass: Kein Datenschutz für Geringverdiener*innen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen, wenn sie Bus und Bahn vergünstigt nutzen möchten, im Falle einer Kontrolle ihren Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen im Original vorzeigen müssen.
Grund hierfür ist, dass Bürgerämter wegen der Corona-Pandemie seit Monaten keine berlinpässe mehr ausstellen. Mit dem berlinpass können Berliner*innen mit geringem Einkommen u. a. Bildungs‑, Kultur‑, und Freizeitangebote vergünstigt bzw. kostenlos nutzen. Zudem berechtigt der berlinpass zum Erwerb eines vergünstigten „Berlin-Ticket S“ für den Öffentlichen Nahverkehr…
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