Falsch informiert und überfordert nicht nur in Landshut.
Quelle: https://www.facebook.com/watch/?v=693489678033322
Falsch informiert und überfordert nicht nur in Landshut.
Quelle: https://www.facebook.com/watch/?v=693489678033322
Zu den Produkteigenschaften des Impfstoffes von Biontech ist am 8.12. auf pharmazeutische-zeitung.de zu erfahren, was die Befürchtungen bestätigt:
»Mit der Notzulassung des Covid-19 mRNA-Impfstoffs BNT162b2 in Großbritannien sind nun auch das Zulassungsdokument sowie ein SmPC-Dokument verfügbar, das interessante Details zu dem Impfstoff und zu seiner Zubereitung enthält…
Der Impfstoff [ist] nur "vorübergehend zugelassen" zur aktiven Immunisierung zur Verhinderung der durch das SARS-CoV-2-Virus verursachten Covid-19-Krankheit bei Personen ab 16 Jahren…
Konfektioniert ist BNT162b2 in Multidosisfläschchen, sodass vor der Anwendung das Konzentrat verdünnt werden muss. Ein Fläschchen (0,45 ml) enthält fünf Dosen á 30 µg hochgereinigte einzelsträngige, 5'-verkappte mRNA (BNT162b2-RNA), die durch zellfreie In-vitro-Transkription an einem entsprechenden DNA-Template hergestellt wird und für das virale Spike-(S)-Protein von SARS-CoV‑2 kodiert. Diese mRNA ist eingebettet in Lipid-Nanopartikel.
Wie genau wird der Impfstoff aufgetaut und rekonstituiert?
„Mehr Details zum Biontech-Impfstoff in Apotheker-Fachblatt“ weiterlesen
Das sehen die Hersteller nicht gerne. Der Schweizer Tagesanzeiger berichtet heute:
»Impfstoffhersteller geben Daten erst später an die Schweiz
Anders als in Grossbritannien, den USA und auch bei der Europäischen Arzneimittelbehörde gibt es in der Schweiz jedoch keine Notfallfreigabe noch vor Abschluss der normalen Zulassungsprüfung. Auch in Grossbritannien ist der Impfstoff noch gar nicht zugelassen, er darf aber trotzdem schon verwendet werden. Dies ist nur möglich, weil sein Nutzen höher eingeschätzt wird als sein Risiko. Im Pandemie-Notfall soll der Impfstoff nicht länger zurückgehalten werden, auch wenn er noch gar nicht zu Ende geprüft worden ist. (Lesen Sie hier, warum auch Deutschland mit dem Impfen früher loslegen dürfte als die Schweiz.)
In der Schweiz gibt es diese Möglichkeit der Notfallfreigabe jedoch nicht. Deswegen ist der Impfstart hier zwangsläufig verzögert. Und auch die normale Zulassung dürfte später erfolgen. Denn die Impfstoffhersteller reichen ihre Daten für die Zulassung später ein als in anderen Ländern. Denn sie können ja nicht mit einem frühen Impfbeginn durch eine Notfallfreigabe rechnen. «Wir übermitteln die Daten deshalb einige wenige Tage später an Swissmedic», sagt der Europa-Chef von Moderna, Dan Staner, dieser Zeitung.«
Eine Webseite stellt die tagesaktuellen Daten zu Corona und der Intensivbettenbelegung zur Verfügung, auch für einzelne Bundesländer.
Der Virologe Prof. Schmidt-Chanasit wollte nicht enden wie Giordano Bruno. Der wurde im Jahr 1600 von der katholischen Inquisition wegen Ketzerei verbrannt (was tatsächlich schon im Jahr 2000 als Unrecht anerkannt wurde). Er hat sich für den Weg des Galileo Galilei entschieden, der wenige Jahre nach Bruno sein Leben vorerst dadurch rettete, daß er seine wissenschaftlichen Erkenntnisse widerrief.
Nun stand nicht das physische Leben von Schmidt-Chanasit auf dem Spiel. Sehr wohl aber seine Reputation in den Medien und der Fachwelt. Und da gibt es inzwischen zahllose Beispiele, wie (ruf)mörderisch diese sein können. Schließlich sind WissenschaftlerInnen und ihre Institute abhängig von öffentlichen Geldern und nicht zuletzt Drittmitteln von Konzernen. Da empfiehlt es sich, sich nicht mit dem Gesundheitsminister anzulegen oder auch nur mit Christian Drosten, der über Geldvergabe ein gewichtiges Wort mitzureden hat (s. Profs. entsetzt über Selbstbedienung von Drosten und Charité). Zudem ist Schmidt-Chanasit beschäftigt beim Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Das hat sich bis heute seiner übelsten Nazivergangenheit und dem "Entfernen" jüdischer und unliebsamer Mitarbeiter nicht gestellt (s. Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin: Weiter kein Problem mit Nazi-Vergangenheit).
Schmidt-Chanasit kriecht auf welt.de am 8.12. so zu Kreuze:
„Prof. Schmidt-Chanasit entgeht Scheiterhaufen“ weiterlesen
Die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" läßt sich die Werbung für BioNTech einiges kosten. In der FAZ war heute eine ganzseitige Anzeige zu bewundern, in der es heißt:
»Freiheit und Wettbewerb sind Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sorgen dafür, dass Forscher und Unternehmen innovative Produkte entwickeln, die allen nutzen: ein Impfstoff gegen Corona! Die Mainzer BioNTech SE hat der weltweiten Pandemiebekämpfung damit zu einem großen Durchbruch verholfen.«
Besser hätte man die staatlichen Subventionen für einen Pharmariesen nicht beschreiben können. Am deutschen Impfstoff soll die Welt genesen.
Siehe dazu Biontech: An der Goldgrube.
In einem Artikel, der in der Druckausgabe die Überschrift trägt "Nicht mehr durch die Hintertür an den Tresen", heißt es auf faz.net:
»In deutschen Großstädten vergeht kein Wochenende, an dem feierwütige Bürger die Corona-Verordnungen nicht frech missachten. In Heidelberg zum Beispiel verabredeten sich am zweiten Adventswochenende 200 Bürger zum „Glühwein-Spaziergang“. Das Abstandsgebot ignorierten sie, dicht aneinander gedrängt prosteten sie sich mit Glühweintassen zu, den auf öffentlichen Plätzen obligatorischen Mund-Nasen-Schutz hatten die meisten zu Hause gelassen. Schließlich musste die Polizei das Glühwein-Trinken mit großem Personaleinsatz auflösen.
fragt faz.net am 8.12. und antwortet unvollständig. Zuvor wird das Wichtigste mitgeteilt:
»Am Dienstag beflügelte die Aussicht auf relativ bald verfügbare Impfstoffe den Konjunkturoptimismus rund um den Globus. In Deutschland machte der ZEW-Index einen deutlichen Sprung um 16 Punkte auf nun 55 Punkte, wie das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung meldete…
Die Regierung in London hat dem Hersteller Pfizer und dem beteiligten Impfpersonal in dieser Hinsicht einen rechtlichen Freifahrtschein ausgestellt. Sie sind damit vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Sollten unvorhergesehene Impfschäden auftreten, erhalten die Betroffenen trotzdem Geld – wie bei anderen staatlich empfohlenen Impfungen auch. Im Fall einer schweren, mindestens 60-prozentigen Behinderung können sie eine Einmalzahlung von 120.000 Pfund einfordern.
In Deutschland gibt es solche Pauschallösungen nicht, hierzulande sehen Regelungen Entschädigungen für Menschen vor, die durch eine Impfung erheblich verletzt werden oder gar daran sterben.
Dr. Markus Kühbacher bleibt stur. Auf Twitter erklärt er:
»Causa #Drosten – Die vier eingereichten Exemplare der Dissertation sind verschollen
Die vermeintlich am 14.02.2002 (Posteingangsstempel) mit dem „Gesuch um Zulassung zur medizinischen Doktorprüfung“ eingereichten vier Exemplare der Dissertation sollen nicht mehr auffindbar sein.
Tatsache ist, dass das erst seit Sommer 2020 im Universitätsarchiv der @goetheuni archivierte Pflichtexemplar der Dissertation von Herrn #Drosten erst nach Abschluss seiner mündlichen Prüfung (Disputation) mit einem hochauflösenden XEROX- Farbdrucker ausgedruckt worden ist.
Die Ergebnisse meiner forensischen Untersuchungen zur Altersbestimmung des Dokuments und der Unterschrift von Herrn #Drosten unter seiner ehrenwörtlichen Erklärung werde ich zu gegebener Zeit veröffentlichen.
Am 16.10. hieß es hier im Beitrag "Volksverpetzer" bleiben faktenresistent (Drosten-Dissertation):
»Es muß ernst bestellt sein um Christian Drosten, wenn er sich von solchen Aufklärern verteidigen lassen muß.«
Nun wird es zwar immer stiller und einsamer um Drosten, aber die Getreuen nehmen den Kampf um die aus ihrer Sicht ganz und gar marginale Frage der Rechtmäßigkeit der Drosten-Promotion immer wieder auf. "Die wirren "Doktorarbeitsleugner" ist ihr neuestes Aufklärungswerk vom 8.12. betitelt. Eingangs fällt eine Wortwahl auf. Gleich zweimal wird darauf verwiesen, daß die Doktorarbeit "legitim" war. Selbst einem Volksverpetzer wird der feine Unterschied zwischen legitim und legal, also rechtmäßig im juristischen Sinne, bekannt sein.
„Faktencheck: Natürlich ist Drostens Doktorarbeit legitim“ weiterlesen