Mehr Details zum Biontech-Impfstoff in Apotheker-Fachblatt

Zu den Produkteigenschaften des Impfstoffes von Biontech ist am 8.12. auf phar​ma​zeu​ti​sche​-zei​tung​.de zu erfah­ren, was die Befürchtungen bestätigt:

»Mit der Notzulassung des Covid-19 mRNA-Impfstoffs BNT162b2 in Großbritannien sind nun auch das Zulassungsdokument sowie ein SmPC-Dokument ver­füg­bar, das inter­es­san­te Details zu dem Impfstoff und zu sei­ner Zubereitung enthält…

Der Impfstoff [ist] nur "vor­über­ge­hend zuge­las­sen" zur akti­ven Immunisierung zur Verhinderung der durch das SARS-CoV-2-Virus ver­ur­sach­ten Covid-19-Krankheit bei Personen ab 16 Jahren…

Konfektioniert ist BNT162b2 in Multidosisfläschchen, sodass vor der Anwendung das Konzentrat ver­dünnt wer­den muss. Ein Fläschchen (0,45 ml) ent­hält fünf Dosen á 30 µg hoch­ge­r­ei­nig­te ein­zel­strän­gi­ge, 5'-verkappte mRNA (BNT162b2-RNA), die durch zell­freie In-vitro-Transkription an einem ent­spre­chen­den DNA-Template her­ge­stellt wird und für das vira­le Spike-(S)-Protein von SARS-CoV‑2 kodiert. Diese mRNA ist ein­ge­bet­tet in Lipid-Nanopartikel.

Wie genau wird der Impfstoff auf­ge­taut und rekonstituiert?

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Schweiz will Impfstoffe bedächtiger prüfen

Das sehen die Hersteller nicht ger­ne. Der Schweizer Tagesanzeiger berich­tet heute:

»Impfstoffhersteller geben Daten erst spä­ter an die Schweiz
Anders als in Grossbritannien, den USA und auch bei der Europäischen Arzneimittelbehörde gibt es in der Schweiz jedoch kei­ne Notfallfreigabe noch vor Abschluss der nor­ma­len Zulassungsprüfung. Auch in Grossbritannien ist der Impfstoff noch gar nicht zuge­las­sen, er darf aber trotz­dem schon ver­wen­det wer­den. Dies ist nur mög­lich, weil sein Nutzen höher ein­ge­schätzt wird als sein Risiko. Im Pandemie-Notfall soll der Impfstoff nicht län­ger zurück­ge­hal­ten wer­den, auch wenn er noch gar nicht zu Ende geprüft wor­den ist. (Lesen Sie hier, war­um auch Deutschland mit dem Impfen frü­her los­le­gen dürf­te als die Schweiz.)

In der Schweiz gibt es die­se Möglichkeit der Notfallfreigabe jedoch nicht. Deswegen ist der Impfstart hier zwangs­läu­fig ver­zö­gert. Und auch die nor­ma­le Zulassung dürf­te spä­ter erfol­gen. Denn die Impfstoffhersteller rei­chen ihre Daten für die Zulassung spä­ter ein als in ande­ren Ländern. Denn sie kön­nen ja nicht mit einem frü­hen Impfbeginn durch eine Notfallfreigabe rech­nen. «Wir über­mit­teln die Daten des­halb eini­ge weni­ge Tage spä­ter an Swissmedic», sagt der Europa-Chef von Moderna, Dan Staner, die­ser Zeitung.«

Prof. Schmidt-Chanasit entgeht Scheiterhaufen

Der Virologe Prof. Schmidt-Chanasit woll­te nicht enden wie Giordano Bruno. Der wur­de im Jahr 1600 von der katho­li­schen Inquisition wegen Ketzerei ver­brannt (was tat­säch­lich schon im Jahr 2000 als Unrecht aner­kannt wur­de). Er hat sich für den Weg des Galileo Galilei ent­schie­den, der weni­ge Jahre nach Bruno sein Leben vor­erst dadurch ret­te­te, daß er sei­ne wis­sen­schaft­li­chen Erkenntnisse widerrief.

Nun stand nicht das phy­si­sche Leben von Schmidt-Chanasit auf dem Spiel. Sehr wohl aber sei­ne Reputation in den Medien und der Fachwelt. Und da gibt es inzwi­schen zahl­lo­se Beispiele, wie (ruf)mörderisch die­se sein kön­nen. Schließlich sind WissenschaftlerInnen und ihre Institute abhän­gig von öffent­li­chen Geldern und nicht zuletzt Drittmitteln von Konzernen. Da emp­fiehlt es sich, sich nicht mit dem Gesundheitsminister anzu­le­gen oder auch nur mit Christian Drosten, der über Geldvergabe ein gewich­ti­ges Wort mit­zu­re­den hat (s. Profs. ent­setzt über Selbstbedienung von Drosten und Charité). Zudem ist Schmidt-Chanasit beschäf­tigt beim Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin. Das hat sich bis heu­te sei­ner übel­sten Nazivergangenheit und dem "Entfernen" jüdi­scher und unlieb­sa­mer Mitarbeiter nicht gestellt (s. Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin: Weiter kein Problem mit Nazi-Vergangenheit).

Schmidt-Chanasit kriecht auf welt​.de am 8.12. so zu Kreuze:

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Ludwig Erhard würde sich impfen lassen

https://​www​.insm​.de/​i​n​s​m​/​t​h​e​m​e​n​/​s​o​z​i​a​l​e​-​m​a​r​k​t​w​i​r​t​s​c​h​a​f​t​/​i​m​p​f​s​t​o​f​f​-​m​a​d​e​-​i​n​-​s​o​z​i​a​l​e​r​-​m​a​r​k​t​w​i​r​t​s​c​h​aft

Die "Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft" läßt sich die Werbung für BioNTech eini­ges kosten. In der FAZ war heu­te eine ganz­sei­ti­ge Anzeige zu bewun­dern, in der es heißt:

»Freiheit und Wettbewerb sind Grundpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft. Sie sor­gen dafür, dass Forscher und Unternehmen inno­va­ti­ve Produkte ent­wickeln, die allen nut­zen: ein Impfstoff gegen Corona! Die Mainzer BioNTech SE hat der welt­wei­ten Pandemiebekämpfung damit zu einem gro­ßen Durchbruch verholfen.«

Besser hät­te man die staat­li­chen Subventionen für einen Pharmariesen nicht beschrei­ben kön­nen. Am deut­schen Impfstoff soll die Welt genesen.

Siehe dazu Biontech: An der Goldgrube.

Freche "Glühwein-Spaziergänge"

In einem Artikel, der in der Druckausgabe die Überschrift trägt "Nicht mehr durch die Hintertür an den Tresen", heißt es auf faz​.net:

»In deut­schen Großstädten ver­geht kein Wochenende, an dem fei­er­wü­ti­ge Bürger die Corona-Verordnungen nicht frech miss­ach­ten. In Heidelberg zum Beispiel ver­ab­re­de­ten sich am zwei­ten Adventswochenende 200 Bürger zum „Glühwein-Spaziergang“. Das Abstandsgebot igno­rier­ten sie, dicht anein­an­der gedrängt pro­ste­ten sie sich mit Glühweintassen zu, den auf öffent­li­chen Plätzen obli­ga­to­ri­schen Mund-Nasen-Schutz hat­ten die mei­sten zu Hause gelas­sen. Schließlich muss­te die Polizei das Glühwein-Trinken mit gro­ßem Personaleinsatz auflösen.

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Wer haftet für Impfschäden?

fragt faz​.net am 8.12. und ant­wor­tet unvoll­stän­dig. Zuvor wird das Wichtigste mitgeteilt:

»Am Dienstag beflü­gel­te die Aussicht auf rela­tiv bald ver­füg­ba­re Impfstoffe den Konjunkturoptimismus rund um den Globus. In Deutschland mach­te der ZEW-Index einen deut­li­chen Sprung um 16 Punkte auf nun 55 Punkte, wie das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung meldete…

Die Regierung in London hat dem Hersteller Pfizer und dem betei­lig­ten Impfpersonal in die­ser Hinsicht einen recht­li­chen Freifahrtschein aus­ge­stellt. Sie sind damit vor Schadenersatzansprüchen geschützt. Sollten unvor­her­ge­se­he­ne Impfschäden auf­tre­ten, erhal­ten die Betroffenen trotz­dem Geld – wie bei ande­ren staat­lich emp­foh­le­nen Impfungen auch. Im Fall einer schwe­ren, min­de­stens 60-pro­zen­ti­gen Behinderung kön­nen sie eine Einmalzahlung von 120.000 Pfund einfordern.

In Deutschland gibt es sol­che Pauschallösungen nicht, hier­zu­lan­de sehen Regelungen Entschädigungen für Menschen vor, die durch eine Impfung erheb­lich ver­letzt wer­den oder gar dar­an sterben. 

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Kühbacher droht weiter

Dr. Markus Kühbacher bleibt stur. Auf Twitter erklärt er:

»Causa #Drosten – Die vier ein­ge­reich­ten Exemplare der Dissertation sind verschollen

Die ver­meint­lich am 14.02.2002 (Posteingangsstempel) mit dem „Gesuch um Zulassung zur medi­zi­ni­schen Doktorprüfung“ ein­ge­reich­ten vier Exemplare der Dissertation sol­len nicht mehr auf­find­bar sein.

Tatsache ist, dass das erst seit Sommer 2020 im Universitätsarchiv der @goetheuni archi­vier­te Pflichtexemplar der Dissertation von Herrn #Drosten erst nach Abschluss sei­ner mündlichen Prüfung (Disputation) mit einem hochauflösenden XEROX- Farbdrucker aus­ge­druckt wor­den ist.

Die Ergebnisse mei­ner foren­si­schen Untersuchungen zur Altersbestimmung des Dokuments und der Unterschrift von Herrn #Drosten unter sei­ner ehrenwörtlichen Erklärung wer­de ich zu gege­be­ner Zeit veröffentlichen.

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Faktencheck: Natürlich ist Drostens Doktorarbeit legitim

Am 16.10. hieß es hier im Beitrag "Volksverpetzer" blei­ben fak­ten­re­si­stent (Drosten-Dissertation):

»Es muß ernst bestellt sein um Christian Drosten, wenn er sich von sol­chen Aufklärern ver­tei­di­gen las­sen muß.«

Nun wird es zwar immer stil­ler und ein­sa­mer um Drosten, aber die Getreuen neh­men den Kampf um die aus ihrer Sicht ganz und gar mar­gi­na­le Frage der Rechtmäßigkeit der Drosten-Promotion immer wie­der auf. "Die wir­ren "Doktorarbeitsleugner" ist ihr neue­stes Aufklärungswerk vom 8.12. beti­telt. Eingangs fällt eine Wortwahl auf. Gleich zwei­mal wird dar­auf ver­wie­sen, daß die Doktorarbeit "legi­tim" war. Selbst einem Volksverpetzer wird der fei­ne Unterschied zwi­schen legi­tim und legal, also recht­mä­ßig im juri­sti­schen Sinne, bekannt sein.

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