Chef des Frankfurter Gesundheitsamts: Aerosole spielen keine Rolle

René Gottschalk hat­te sich Ende September unbe­liebt gemacht, als er die Aussagekraft der PCR-Tests bezwei­fel­te (s. "PCR-Tests häu­fig falsch posi­tiv" sagt Chef des Gesundheitsamt der Stadt Frankfurt). Auch zur Quarantäne-Strategie hat­te er sich kri­tisch geäu­ßert. In einem Beitrag vom 23.11. auf faz​.net macht er sich gegen die "enthirn­ten Spinner" stark für Corona-Impfungen. Interessanter sind sei­ne Bemerkungen zur Gefährdung von Aerosolen:

»Sars-CoV‑2 wur­de in Aerosolen nach­ge­wie­sen. Und es wur­de auch nach­ge­wie­sen, dass die­ses Virus in Aerosolen tat­säch­lich in Zellkulturen infek­ti­ös ist. Das spricht dafür, dass Aerosole auch infek­ti­ös sein kön­nen. Dem wider­spre­che ich natür­lich nicht. Wenn Sie an einem mit Sars-CoV‑2 infi­zier­ten Patienten arbei­ten und eine gro­ße Menge an Aerosolen frei­ge­setzt wird, etwa wenn Sie einem inten­siv­pflich­ti­gen Patienten Spülflüssigkeit in die Lunge geben, kann man sich infi­zie­ren, wenn man sich nicht schützt.

Es scheint ein „Aber“ zu kommen …

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Schweden misstrauen Corona-Impfstoffen

Sie haben immer etwas zu nör­geln. Diesmal kra­men sie die Folgen der Schweinegrippe-Impfung aus dem Gedächtnis, wie n‑tv.de heu­te meldet.

»Je näher die Zulassung eines Impfstoffes kommt, um so drän­gen­der wird die Frage, ob man sich dann auch imp­fen las­sen wür­de. In Schweden ist die Skepsis recht groß, denn nach der Schweinegrippe-Impfung vor zehn Jahren tra­ten uner­war­te­te Nebenwirkungen auf.

Die in kür­ze­ster Zeit ent­wickel­ten Corona-Impfstoffe machen Hoffnung auf ein Ende der Pandemie. Bei Meissa Chebbi weckt die Erfolgsmeldung der Pharmaforscher hin­ge­gen schlimm­ste Befürchtungen. Schon ein­mal wur­de die Schwedin mit einem gera­de erst zuge­las­se­nen Stoff immu­ni­siert – vor zehn Jahren gegen die Schweinegrippe. Mit ver­hee­ren­der Folge: Die 21-Jährige aus Örebro lei­det seit­her an Narkolepsie, der unheil­ba­ren Schlafkrankheit…

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Impfung: Patientenaufklärung "soweit möglich"

»Soweit mög­lich stel­len die Impfzentren sicher, dass die Patientenaufklärung in Form von (mehr­spra­chi­gen) Aufklärungsbögen und die Aushändigung der Einwilligungserklärungen in aus­rei­chend zeit­li­chem Abstand vor der Verimpfung erfolgt. Dies geschieht durch ent­spre­chen­de Bereitstellung der Materialien für die Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie durch die Ausstattung der nie­der­ge­las­se­nen Ärzteschaft.«

Das ist zu lesen in der "Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen
(Stand 27.11.2020)" des NRW-Gesundheitsministeriums. Zu erfah­ren ist auch, daß der wich­tig­ste Impfstoff zuvor in spe­zi­el­len Apotheken "auf­be­rei­tet" wer­den muß.

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Bundeswehr will Impfstoffe schützen

Einem Beitrag auf tages​schau​.de vom 27.11. zufol­ge steu­ert das Land auf eine wei­te­re Militarisierung zu. Unter der Überschrift "Gefahr für Impfzentren und Hersteller" wird von einer unter­sag­ten Demonstration vor dem Firmensitz von Biontech berich­tet und wei­ter ausgeführt:

»Straftaten nicht ausgeschlossen
Die deut­schen Hersteller der Corona-Impfstoffe gera­ten zuneh­mend in den Fokus von Impfgegnern, Corona-Skeptikern und Verschwörungs­ideologen, aber auch von Kriminellen und aus­län­di­schen Geheimdiensten, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in einem inter­nen Lagepapier beschreibt, das WDR, NDR und "Süddeutscher Zeitung" vor­liegt. Insbesondere sei künf­tig mit Protesten und Demonstrationen vor den Standorten der Produktionsfirmen und den geplan­ten Impfzentren zu rech­nen – und mög­li­cher­wei­se auch mit Straftaten. Zuerst hat­te die "Wirtschaftswoche" über das Dokument berichtet.

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Der Kern des "Bevölkerungsschutzgesetzes"

»Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Verbot einer für Sonntag geplan­ten „Querdenker“-Demonstration in Heinsberg bestä­tigt. Das vom Ordnungsamt der Stadt Heinsberg aus­ge­spro­che­ne Verbot der geplan­ten Kundgebung und der anschlie­ßen­den Demonstration sei zuläs­sig, weil es bei der Versammlung zu „erheb­li­chen Infektionsgefahren“ kom­men könn­te, teil­te die 6. Kammer des Gerichts am Freitag in einem Eilverfahren mit. (AZ: 6 L 886/20)
Zu den Protesten in Heinsberg wur­den von dem Veranstalter rund 350 Teilnehmer ange­mel­det. Die Stadt hat­te die Versammlung unter­sagt, weil bei dem geplan­ten Demonstrationszug die Einhaltung der nach der Corona-Schutzverordnung gel­ten­den Mindestabstände nicht gewähr­lei­stet wer­den kön­ne. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde ein­le­gen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster ent­schei­det.« Quelle: rp​-online​.de

»(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis fried­lich und ohne Waffen zu versammeln.

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Dystopische Schwelgerei in CDU-Blatt

"So wer­den wir 2021 mit dem Virus leben" lau­tet die Überschrift eines Artikels vom 27.11. in der rhei­ni­schen Postille rp​-online​.de. Er endet so:

»Das Coronavirus wird also medi­zi­nisch, poli­tisch und wirt­schaft­lich wei­ter unse­ren Alltag bestim­men. Doch es besteht Hoffnung, dass die Menschheit das Killer-Virus in den Griff bekommt. Das käme dann einer zwei­ten Mondlandung gleich.«

Welche Drogen bei der Abfassung des Beitrags im Spiel waren, teilt der Autor und Leiter Politikredaktion nicht mit. Teflonpfanne? Kleiner Schritt für BionTech, gro­ßer für die Menschheit? Wir wis­sen also nicht, was die Vernebelung bewirkt hat, die zu sol­chen Erkenntnissen führte:

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Gericht in Münster kippt Maskenpflicht für Lehrer

rp​-online​.de berich­tet heute:

»Münster Eine gene­rel­le Maskenpflicht für Lehrer in Münster ist rechts­wid­rig. Das hat das Verwaltungsgericht Münster am Freitag ent­schie­den. Die west­fä­li­sche Stadt hat die lan­des­weit nied­rig­ste Sieben-Tage-Inzidenz.

Es gab dem Eilantrag eines Lehrers gegen eine Allgemeinverfügung der Stadt vom 20. November statt. Diese Regel sei unver­hält­nis­mä­ßig, heißt es zur Begründung in der Mitteilung des Gerichts. Die Stadt kön­ne die Notwendigkeit für eine ver­schärf­te Maskenpflicht nicht auf hohe Infektionszahlen stüt­zen. Münster hat­te am 27. November 56,8 Neuinfektionen in den ver­gan­ge­nen sie­ben Tagen pro 100.000 Einwohner und hat damit den nied­rig­sten Wert in Nordrhein-Westfalen (Az.: 5 L 1008/20, nicht rechts­kräf­ti­ger Beschluss).

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"Interessenkonflikt bei leitendem RKI-Mitarbeiter". Lügt das RKI?

Der Skandal um den RKI-Fachgebietsleiter Heinz Ellerbrok, der gleich­zei­tig als Gesellschafter der Landtschen Firma GenExpress Gesellschaft für Proteindesign fun­giert, ist nun auch in der "Welt" ange­kom­men. Bereits im Juli wur­de auf die­sem Blog die Frage gestellt Biowaffenforschung: RKI-Projektleiter Gesellschafter der Landt-Firma?. Dieses Thema umschifft die "Welt" aller­dings. Es ist zu lesen:

»Während der Pandemie muss das Robert-Koch-Institut (RKI) sich der­zeit mit einem mög­li­chen Interessenkonflikt in den eige­nen Reihen beschäf­ti­gen: Ein Fachgebietsleiter des Instituts ist gleich­zei­tig Gesellschafter einer Firma, die Corona-Tests mit ent­wickelt hat, soge­nann­te PCR-Tests. Zu den Aufgaben des RKI gehört es, die natio­na­len Teststrategien zu erar­bei­ten – es gibt also Überschneidungen zwi­schen der Arbeit des Instituts und der Firma.

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