Das meldet am 16.8. rp-online.de (Bezahlschranke):
»Die Empfänger der Corona-Soforthilfen müssen den Zuschuss nicht an das Land zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag in drei repräsentativen Beispielfällen entschieden. Das Land kann gegen die Entscheidung angehen, vermutlich gibt es am Ende eine höchstrichterliche Entscheidung. Allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind rund 500 Klageverfahren anhängig, in NRW insgesamt sind es 2000. „Verwaltungsgericht Düsseldorf: Kläger müssen Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen“ weiterlesen